21.05.2008 - 4.7 Bürgerantrag zur Klärung der Straßenreinigungsp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und eröffnet zunächst dem Antragsteller die Gelegenheit zu einer ergänzenden Stellungnahme. Der Antragsteller ist selbst nicht anwesend, hat aber einen anderen Anwohner der Oberen Stormstraße mit seiner Vertretung beauftragt. Dieser erklärt, dass die Anlieger ihrer Reinigungspflicht in der Straße bisher gewissenhaft nachgekommen seien. Auch die öffentliche Parkfläche auf der anderen Straßenseite und der Wendehammer am Ende der Straße seien in diese Reinigung mit einbezogen worden, obwohl man davon ausgegangen sei, dass die Stadt Hagen hier reinigen müsse, da sie Eigentümerin der Grundstücke auf dieser Seite ist. In dem Wendehammer und auf der Parkfläche bilde sich durch Laubfall regelmäßig ein schmieriger Belag. Den Anliegern sei die Reinigung dieser Flächen auf Dauer zu viel geworden, daher habe man mit dem Bürgerantrag eine Klärung der Reinigungspflicht herbeiführen wollen. Der Hagener Entsorgungsbetrieb habe jedoch bereits im Vorfeld festgestellt, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin nicht reinigungspflichtig ist und daher die Straße in die öffentliche Reinigung überführt werden müsse, falls die Anlieger nicht mehr bereit seien, die Reinigung zu übernehmen. Aufgrund dieser Aussage hätten sich die Anlieger zusammen gesetzt und die Straßenreinigung unter sich geregelt. Dies solle auch zukünftig so bleiben, eine Überführung in die öffentliche Straßenreinigung sei nicht erforderlich. Herr Liedtke bestätigt die Aussagen des Antragstellers. Auch in der hier zu beratenden Vorlage sei ausführlich dargestellt, dass die Stadt Hagen nach der Straßenreinigungssatzung aufgrund der einseitigen Bebauung nicht reinigungspflichtig ist. Dennoch müsse eine regelmäßige Reinigung der gesamten Straßenfläche erfolgen, satzungsgemäß jeden Freitag. Wenn die privaten Anlieger der Straße zu dieser Reinigungsleistung nicht bereit oder in der Lage seien, müsse die Straße bei der nächsten Änderung der Satzung in die öffentliche Reinigung überführt werden, dies löse jedoch eine Gebührenpflicht aus. Zudem müsse im Wendehammer ein Haltverbot installiert werden, da die Kehrmaschine sonst nicht reinigen könne. Herr Romberg fragt nach, ob es denn wirklich erforderlich sei, in diesem Fall im Wendehammer ein Haltverbot einzurichten. Seiner Kenntnis nach herrsche auch in diesem Bereich ein enormer Parkdruck, der durch ein solches Haltverbot noch verstärkt würde. Herr Liedtke antwortet, dass in dem Wendehammer in der Regel nur Fahrzeuge der Anlieger parkten. Das Haltverbot sei zu umgehen, wenn diese an Reinigungstagen freiwillig umgesetzt würden. Dass die Anwohner inzwischen selbst eine Lösung zur Straßenreinigung gefunden hätten, werde akzeptiert, der Hagener Entsorgungsbetrieb behalte sich jedoch vor, den Reinigungszustand sporadisch zu überprüfen. Der Vertreter des Antragstellers bittet erneut ums Wort. Dies wird ihm nach Zustimmung der Mitglieder auch erteilt. Er führt aus, dass der Wendehammer nur dann intensiv zu reinigen sei, wenn sich dort das Laub der Straßenbäume sammle. Die Anlieger wollten die Reinigung auch weiterhin selbst durchführen, es bestehe keine Notwendigkeit, an den bestehenden Regelungen etwas zu verändern, diese hätten seit über vierzig Jahren Bestand. Herr Romberg gibt seiner Verwunderung Ausdruck, dass nun überhaupt über eine Änderung diskutiert werde und schlägt vor, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären.

 

 

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

 

Der Verwaltung wird empfohlen, es bei der bisherigen Regelung der Anliegerreinigung in der Oberen Stormstraße zu belassen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1061&TOLFDNR=67808&selfaction=print