21.05.2008 - 4.7 Bürgerantrag zur Klärung der Straßenreinigungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und eröffnet zunächst dem Antragsteller die
Gelegenheit zu einer ergänzenden Stellungnahme. Der Antragsteller ist
selbst nicht anwesend, hat aber einen anderen Anwohner der Oberen Stormstraße
mit seiner Vertretung beauftragt. Dieser erklärt, dass die Anlieger ihrer
Reinigungspflicht in der Straße bisher gewissenhaft nachgekommen seien. Auch
die öffentliche Parkfläche auf der anderen Straßenseite und der Wendehammer am
Ende der Straße seien in diese Reinigung mit einbezogen worden, obwohl man
davon ausgegangen sei, dass die Stadt Hagen hier reinigen müsse, da sie
Eigentümerin der Grundstücke auf dieser Seite ist. In dem Wendehammer und auf
der Parkfläche bilde sich durch Laubfall regelmäßig ein schmieriger Belag. Den
Anliegern sei die Reinigung dieser Flächen auf Dauer zu viel geworden, daher
habe man mit dem Bürgerantrag eine Klärung der Reinigungspflicht herbeiführen
wollen. Der Hagener Entsorgungsbetrieb habe jedoch bereits im Vorfeld
festgestellt, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin nicht
reinigungspflichtig ist und daher die Straße in die öffentliche Reinigung
überführt werden müsse, falls die Anlieger nicht mehr bereit seien, die
Reinigung zu übernehmen. Aufgrund dieser Aussage hätten sich die Anlieger
zusammen gesetzt und die Straßenreinigung unter sich geregelt. Dies solle auch
zukünftig so bleiben, eine Überführung in die öffentliche Straßenreinigung sei
nicht erforderlich. Herr Liedtke bestätigt die Aussagen des
Antragstellers. Auch in der hier zu beratenden Vorlage sei ausführlich
dargestellt, dass die Stadt Hagen nach der Straßenreinigungssatzung aufgrund
der einseitigen Bebauung nicht reinigungspflichtig ist. Dennoch müsse eine
regelmäßige Reinigung der gesamten Straßenfläche erfolgen, satzungsgemäß jeden
Freitag. Wenn die privaten Anlieger der Straße zu dieser Reinigungsleistung nicht
bereit oder in der Lage seien, müsse die Straße bei der nächsten Änderung der
Satzung in die öffentliche Reinigung überführt werden, dies löse jedoch eine
Gebührenpflicht aus. Zudem müsse im Wendehammer ein Haltverbot installiert
werden, da die Kehrmaschine sonst nicht reinigen könne. Herr Romberg
fragt nach, ob es denn wirklich erforderlich sei, in diesem Fall im Wendehammer
ein Haltverbot einzurichten. Seiner Kenntnis nach herrsche auch in diesem
Bereich ein enormer Parkdruck, der durch ein solches Haltverbot noch verstärkt
würde. Herr Liedtke antwortet, dass in dem Wendehammer in der Regel nur
Fahrzeuge der Anlieger parkten. Das Haltverbot sei zu umgehen, wenn diese an
Reinigungstagen freiwillig umgesetzt würden. Dass die Anwohner inzwischen selbst
eine Lösung zur Straßenreinigung gefunden hätten, werde akzeptiert, der Hagener
Entsorgungsbetrieb behalte sich jedoch vor, den Reinigungszustand sporadisch zu
überprüfen. Der Vertreter des Antragstellers bittet erneut ums Wort.
Dies wird ihm nach Zustimmung der Mitglieder auch erteilt. Er führt aus, dass
der Wendehammer nur dann intensiv zu reinigen sei, wenn sich dort das Laub der
Straßenbäume sammle. Die Anlieger wollten die Reinigung auch weiterhin selbst durchführen,
es bestehe keine Notwendigkeit, an den bestehenden Regelungen etwas zu verändern,
diese hätten seit über vierzig Jahren Bestand. Herr Romberg gibt seiner
Verwunderung Ausdruck, dass nun überhaupt über eine Änderung diskutiert werde
und schlägt vor, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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451,9 kB
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