21.05.2008 - 4.4 Bürgerantrag des Herrn Rechtsanwalt Ingobert Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Berichterstatter der Verwaltung,
Herrn Schumacher, um seinen Bericht zum aktuellen Sachstand des Themas
„Lärmschutz an hoch belasteten Strecken“. Herr Schumacher
führt aus, dass der vorliegende Bürgerantrag seinerzeit vertagt wurde, um
zunächst die Ergebnisse der auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und
der entsprechenden Bundesgesetzgebung vom Landesamt für Natur- und Umweltschutz
durchgeführten Lärmkartierung abzuwarten. Diese sei mittlerweile in einer
ersten Stufe abgeschlossen, die Ergebnisse seien auch im Internet
veröffentlicht. Konkrete Maßnahmen ließen sich jedoch daraus noch nicht ableiten.
Um über die Frage zu diskutieren, ob und inwieweit es notwendig sei, Lärmschutzmaßnahmen
zu ergreifen, sei nicht nur die Heinitzstraße zu betrachten, viel mehr müsse
das gesamte Straßennetz einbezogen werden. Die Heinitzstraße gehöre ohne
Zweifel zu den hoch belasteten Strecken in Hagen, sie sei aber nicht die
einzige dieser Art im Stadtgebiet. Es komme hinzu, dass in die Lärmkartierung
des Landes nur Strecken einbezogen worden seien, die in die Baulast des Landes
oder des Bundes fielen. Die Heinitzstraße sei jedoch ab dem Landgericht bis zur
Feithstraße eine Straße in der Baulast der Kommune, ebenso wie einige andere
hoch belastete Strecken in Hagen, wie zum Beispiel der Innenstadtring und ein
Teil der Boeler Straße. Es sei nun, angelehnt an die Grundsätze der Kartierung
des Landes, auf kommunaler Ebene zu ermitteln, welche Strecken welcher
Belastung ausgesetzt und wie viele Menschen davon betroffen sind. Erst dann
könne man diese Ergebnisse den politischen Gremien vorlegen und, daran orientiert, Prioritäten für
Lärmschutzmaßnahmen festlegen. Die Fachverwaltung werde, sofern der Rat der
Stadt hierzu einen Auftrag erteile, in den kommenden Wochen und Monaten die
vorliegende Kartierung ergänzen und auf dieser Grundlage Lärmaktionspläne
erarbeiten. Wie die daraus folgenden Maßnahmen finanziert werden sollten, sei allerdings
unklar, da hierfür weder Mittel der Europäischen Union, noch Bundes- oder
Landesmittel zur Verfügung stünden. Herr Romberg bedankt sich für diesen
Bericht und eröffnet die Aussprache. Herr Ciupka fragt, ob die
bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen auch den Bezirksvertretungen und dem
Rat zur Verfügung gestellt werden. Herr Schumacher antwortet, dass die
Vorlage, die von der Verwaltung erarbeitet werde, alle Informationen enthalten
werde, die zur Beratung über die Aufstellung von Lärmaktionsplänen erforderlich
seien, sowohl bezogen auf die Ortsteile als auch auf die gesamte
Verkehrssituation. Herr Voigt meint, dass demzufolge alle
zuständigen politischen Gremien in die Diskussion über Lärmschutzmaßnahmen im
Stadtgebiet eingebunden würden und sich insofern eine weitere Diskussion im
Beschwerdeausschuss erübrige. Er beantrage deshalb, den Bürgerantrag für
erledigt zu erklären und die Verwaltung zu bitten, nach Abschluss der
Beratungen in Form einer Mitteilung darüber zu berichten, welche Maßnahmen
hinsichtlich der Heinitzstraße geplant seien. Der Antragsteller meldet
sich zu Wort und erhält die Gelegenheit zu einer ergänzenden Stellungnahme. Er
überreicht diese in schriftlicher Form dem Vorsitzenden und führt dazu aus,
dass er sich mit seinem Bürgerantrag bisher nicht ernst genommen fühle. Der
Hinweis des Vorsitzenden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner selbst vor
einigen Jahren die Errichtung eines Lärmschutzwalls abgelehnt hätten, sei zu
korrigieren. Der Lärmschutzwall sei nur bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der
Bredelle auf Ablehnung gestoßen, weil diese eine langfristige und belastende
Bautätigkeit befürchtet hätten. Die Anwohnerinnen und Anwohner der
Heinitzstraße und der dahinter liegenden Straßen seien immer für Maßnahmen des aktiven
Lärmschutzes eingetreten. An seine Vorredner gerichtet, fügt der Antragsteller
hinzu, dass die Schilder, mit denen auf die Geschwindigkeitsbegrenzung
hingewiesen werde, in der Tat von den Autofahrern ignoriert würden, deshalb sei
es richtig, mit zusätzlichen Schildern auf den Lärmschutz hinzuweisen oder
andere Maßnahmen zu ergreifen, damit die Regelungen eingehalten würden. Nachdem
jedoch der Ausschuss schon den ersten Teil seines Bürgerantrags, eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorzunehmen, bereits für erledigt
erklärt habe, weil den Autofahrern nicht verständlich zu machen sei, dass sie
auf einer so gut ausgebauten Strecke nur 30 km/h fahren dürften, sei nun auch
der Vorschlag, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Hinweis auf
den Lärmschutz zu versehen, abgelehnt worden. Der Ausschuss solle sich nun eindeutig
dazu äußern, ob man dem fließenden Verkehr auf der Heinitzstraße
grundsätzlichen Vorrang vor dem Interesse der Anwohnerinnen und Anwohnern an
einem Schutz vor Verkehrslärm einräume. Er komme mit seinen schriftlichen
Ausführungen noch einmal auf seinen ursprünglichen Antrag zurück. Wenn für einen
Lärmschutzwall kein Geld da sei, müsse eine alternative Lösung gefunden werden.
Herr Romberg weist darauf hin, dass der Bürgerantrag zunächst nur zum
Teil für erledigt erklärt worden sei. Hinsichtlich der Maßnahmen des aktiven
Lärmschutzes habe man abwarten müssen, bis die Kartierung des Landesamtes
abgeschlossen sei. Die Verwaltung habe nun dargestellt, dass die Heinitzstraße
und einige andere Straßen nicht in die Kartierung aufgenommen wurden und man an
dieser Stelle nacharbeiten müsse. Der Ausschuss könne den Bürgerantrag gar
nicht im Sinne des Antragstellers beraten, da die entsprechenden Ergebnisse
nicht vorlägen. Erst wenn die Arbeiten der Verwaltung abgeschlossen seien,
könne weiter beraten werden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stelle,
sei, inwieweit der Beschwerdeausschuss sich weiter mit dieser Angelegenheit
befassen könne. Herr Voigt fasst zusammen, dass die Verwaltung das Thema
aufgegriffen habe und nun eine Vorlage zur Beratung in den zuständigen Gremien
erarbeitet würde. Der Ausschuss habe bei jedem Bürgerantrag nur die
Möglichkeit, diesen an den Oberbürgermeister oder an die zuständigen Gremien zu
verweisen. Dies geschehe jedoch bereits mit der Vorlage der Verwaltung, und
nicht nur für die Heinitzstraße, sondern für das gesamte Stadtgebiet. Insofern
sei der Beschwerdeausschuss nicht mehr zuständig. Er wiederhole deshalb seinen
Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Römer fügt
hinzu, dass der Beschwerdeausschuss hier kaum etwas anderes entscheiden könne.
Er sei jedoch dafür, den Bürgerantrag nicht für erledigt zu erklären, sondern zunächst
die Zwischenergebnisse abzuwarten. Man stehe hier den Bürgern gegenüber in der
Pflicht. Herr Schumacher erklärt, dass das Thema per Gesetz von den
Kommunen aufzunehmen sei. Diese seien verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen,
soweit dies erforderlich sei. Es müsse allerdings deutlich werden, dass es hier
nicht nur um die Heinitzstraße gehe, sondern um ein Gesamtkonzept zur
Reduzierung des Straßenlärms. Konkrete Maßnahmen für einzelne Straßen seien
derzeit nicht zu entwickeln. Zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen gehöre auch
eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Verwaltung werde dem Rat
einen Vorschlag machen, wie eine Beteiligung der Öffentlichkeit aussehen
könnte. Frau Priester- Büdenbender vertritt die Auffassung, dass der
Bürgerantrag gerade deshalb nicht für erledigt erklärt werden sollte. Der
Ausschuss solle sich die Ergebnisse der Prüfung vorlegen lassen und die Anregungen
des Antragstellers aufgreifen. Herr Voigt korrigiert seinen Antrag und
schlägt vor, die Vorlage der Verwaltung abzuwarten und den Bürgerantrag bis
dahin erneut zu vertagen. Herr Römer fragt, ob die Verwaltung dem
Ausschuss einen Zwischenbericht geben könnte, bevor sich die Fachausschüsse
damit beschäftigen. Herr Gräwe möchte wissen, in welchem Zeitraum mit
der Vorlage gerechnet werden kann. Herr Schumacher antwortet, dass für
die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage erarbeitet werde, in der der
Sachstand zum Thema Lärmschutz bekannt gegeben werde. Wenn der Rat dem
zustimme, werde mit der Vorlage ein Beschluss herbeigeführt, mit dem die
Verwaltung beauftragt werde, zunächst eine vollständige Kartierung vorzunehmen
und daraus Lärmaktionspläne zu entwickeln. Zusätzlich solle festgelegt werden,
in welcher Form die Öffentlichkeit hierbei
beteiligt werden soll. In cirka einem Jahr könnten die Ergebnisse vorliegen und
daraus konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Herr Romberg nimmt den
Vorschlag von Herrn Voigt auf und lässt darüber abstimmen, ob der Bürgerantrag
erneut vertagt und die Verwaltung gebeten werden soll, den Beschwerdeausschuss
in die Beratungsfolge der Vorlage einzubinden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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