21.05.2008 - 4.4 Bürgerantrag des Herrn Rechtsanwalt Ingobert Th...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Berichterstatter der Verwaltung, Herrn Schumacher, um seinen Bericht zum aktuellen Sachstand des Themas „Lärmschutz an hoch belasteten Strecken“. Herr Schumacher führt aus, dass der vorliegende Bürgerantrag seinerzeit vertagt wurde, um zunächst die Ergebnisse der auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der entsprechenden Bundesgesetzgebung vom Landesamt für Natur- und Umweltschutz durchgeführten Lärmkartierung abzuwarten. Diese sei mittlerweile in einer ersten Stufe abgeschlossen, die Ergebnisse seien auch im Internet veröffentlicht. Konkrete Maßnahmen ließen sich jedoch daraus noch nicht ableiten. Um über die Frage zu diskutieren, ob und inwieweit es notwendig sei, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, sei nicht nur die Heinitzstraße zu betrachten, viel mehr müsse das gesamte Straßennetz einbezogen werden. Die Heinitzstraße gehöre ohne Zweifel zu den hoch belasteten Strecken in Hagen, sie sei aber nicht die einzige dieser Art im Stadtgebiet. Es komme hinzu, dass in die Lärmkartierung des Landes nur Strecken einbezogen worden seien, die in die Baulast des Landes oder des Bundes fielen. Die Heinitzstraße sei jedoch ab dem Landgericht bis zur Feithstraße eine Straße in der Baulast der Kommune, ebenso wie einige andere hoch belastete Strecken in Hagen, wie zum Beispiel der Innenstadtring und ein Teil der Boeler Straße. Es sei nun, angelehnt an die Grundsätze der Kartierung des Landes, auf kommunaler Ebene zu ermitteln, welche Strecken welcher Belastung ausgesetzt und wie viele Menschen davon betroffen sind. Erst dann könne man diese Ergebnisse den politischen Gremien vorlegen und, daran   orientiert, Prioritäten für Lärmschutzmaßnahmen festlegen. Die Fachverwaltung werde, sofern der Rat der Stadt hierzu einen Auftrag erteile, in den kommenden Wochen und Monaten die vorliegende Kartierung ergänzen und auf dieser Grundlage Lärmaktionspläne erarbeiten. Wie die daraus folgenden Maßnahmen finanziert werden sollten, sei allerdings unklar, da hierfür weder Mittel der Europäischen Union, noch Bundes- oder Landesmittel zur Verfügung stünden. Herr Romberg bedankt sich für diesen Bericht und eröffnet die Aussprache. Herr Ciupka fragt, ob die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen auch den Bezirksvertretungen und dem Rat zur Verfügung gestellt werden. Herr Schumacher antwortet, dass die Vorlage, die von der Verwaltung erarbeitet werde, alle Informationen enthalten werde, die zur Beratung über die Aufstellung von Lärmaktionsplänen erforderlich seien, sowohl bezogen auf die Ortsteile als auch auf die gesamte Verkehrssituation. Herr Voigt meint, dass demzufolge alle zuständigen politischen Gremien in die Diskussion über Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet eingebunden würden und sich insofern eine weitere Diskussion im Beschwerdeausschuss erübrige. Er beantrage deshalb, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären und die Verwaltung zu bitten, nach Abschluss der Beratungen in Form einer Mitteilung darüber zu berichten, welche Maßnahmen hinsichtlich der Heinitzstraße geplant seien. Der Antragsteller meldet sich zu Wort und erhält die Gelegenheit zu einer ergänzenden Stellungnahme. Er überreicht diese in schriftlicher Form dem Vorsitzenden und führt dazu aus, dass er sich mit seinem Bürgerantrag bisher nicht ernst genommen fühle. Der Hinweis des Vorsitzenden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner selbst vor einigen Jahren die Errichtung eines Lärmschutzwalls abgelehnt hätten, sei zu korrigieren. Der Lärmschutzwall sei nur bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Bredelle auf Ablehnung gestoßen, weil diese eine langfristige und belastende Bautätigkeit befürchtet hätten. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinitzstraße und der dahinter liegenden Straßen seien immer für Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes eingetreten. An seine Vorredner gerichtet, fügt der Antragsteller hinzu, dass die Schilder, mit denen auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen werde, in der Tat von den Autofahrern ignoriert würden, deshalb sei es richtig, mit zusätzlichen Schildern auf den Lärmschutz hinzuweisen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, damit die Regelungen eingehalten würden. Nachdem jedoch der Ausschuss schon den ersten Teil seines Bürgerantrags, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorzunehmen, bereits für erledigt erklärt habe, weil den Autofahrern nicht verständlich zu machen sei, dass sie auf einer so gut ausgebauten Strecke nur 30 km/h fahren dürften, sei nun auch der Vorschlag, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Hinweis auf den Lärmschutz zu versehen, abgelehnt worden. Der Ausschuss solle sich nun eindeutig dazu äußern, ob man dem fließenden Verkehr auf der Heinitzstraße grundsätzlichen Vorrang vor dem Interesse der Anwohnerinnen und Anwohnern an einem Schutz vor Verkehrslärm einräume. Er komme mit seinen schriftlichen Ausführungen noch einmal auf seinen ursprünglichen Antrag zurück. Wenn für einen Lärmschutzwall kein Geld da sei, müsse eine alternative Lösung gefunden werden. Herr Romberg weist darauf hin, dass der Bürgerantrag zunächst nur zum Teil für erledigt erklärt worden sei. Hinsichtlich der Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes habe man abwarten müssen, bis die Kartierung des Landesamtes abgeschlossen sei. Die Verwaltung habe nun dargestellt, dass die Heinitzstraße und einige andere Straßen nicht in die Kartierung aufgenommen wurden und man an dieser Stelle nacharbeiten müsse. Der Ausschuss könne den Bürgerantrag gar nicht im Sinne des Antragstellers beraten, da die entsprechenden Ergebnisse nicht vorlägen. Erst wenn die Arbeiten der Verwaltung abgeschlossen seien, könne weiter beraten werden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stelle, sei, inwieweit der Beschwerdeausschuss sich weiter mit dieser Angelegenheit befassen könne. Herr Voigt fasst zusammen, dass die Verwaltung das Thema aufgegriffen habe und nun eine Vorlage zur Beratung in den zuständigen Gremien erarbeitet würde. Der Ausschuss habe bei jedem Bürgerantrag nur die Möglichkeit, diesen an den Oberbürgermeister oder an die zuständigen Gremien zu verweisen. Dies geschehe jedoch bereits mit der Vorlage der Verwaltung, und nicht nur für die Heinitzstraße, sondern für das gesamte Stadtgebiet. Insofern sei der Beschwerdeausschuss nicht mehr zuständig. Er wiederhole deshalb seinen Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Römer fügt hinzu, dass der Beschwerdeausschuss hier kaum etwas anderes entscheiden könne. Er sei jedoch dafür, den Bürgerantrag nicht für erledigt zu erklären, sondern zunächst die Zwischenergebnisse abzuwarten. Man stehe hier den Bürgern gegenüber in der Pflicht. Herr Schumacher erklärt, dass das Thema per Gesetz von den Kommunen aufzunehmen sei. Diese seien verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, soweit dies erforderlich sei. Es müsse allerdings deutlich werden, dass es hier nicht nur um die Heinitzstraße gehe, sondern um ein Gesamtkonzept zur Reduzierung des Straßenlärms. Konkrete Maßnahmen für einzelne Straßen seien derzeit nicht zu entwickeln. Zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen gehöre auch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Verwaltung werde dem Rat einen Vorschlag machen, wie eine Beteiligung der Öffentlichkeit aussehen könnte. Frau Priester- Büdenbender vertritt die Auffassung, dass der Bürgerantrag gerade deshalb nicht für erledigt erklärt werden sollte. Der Ausschuss solle sich die Ergebnisse der Prüfung vorlegen lassen und die Anregungen des Antragstellers aufgreifen. Herr Voigt korrigiert seinen Antrag und schlägt vor, die Vorlage der Verwaltung abzuwarten und den Bürgerantrag bis dahin erneut zu vertagen. Herr Römer fragt, ob die Verwaltung dem Ausschuss einen Zwischenbericht geben könnte, bevor sich die Fachausschüsse damit beschäftigen. Herr Gräwe möchte wissen, in welchem Zeitraum mit der Vorlage gerechnet werden kann. Herr Schumacher antwortet, dass für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage erarbeitet werde, in der der Sachstand zum Thema Lärmschutz bekannt gegeben werde. Wenn der Rat dem zustimme, werde mit der Vorlage ein Beschluss herbeigeführt, mit dem die Verwaltung beauftragt werde, zunächst eine vollständige Kartierung vorzunehmen und daraus Lärmaktionspläne zu entwickeln. Zusätzlich solle festgelegt werden, in welcher Form die Öffentlichkeit  hierbei beteiligt werden soll. In cirka einem Jahr könnten die Ergebnisse vorliegen und daraus konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Herr Romberg nimmt den Vorschlag von Herrn Voigt auf und lässt darüber abstimmen, ob der Bürgerantrag erneut vertagt und die Verwaltung gebeten werden soll, den Beschwerdeausschuss in die Beratungsfolge der Vorlage einzubinden.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird erneut vertagt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Beschwerdeausschuss in die Beratungsfolge für die zu erstellende Vorlage zum Thema „Lärmschutz an hoch belasteten Strecken“ einzubinden.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen