21.05.2008 - 4.6 Bürgerantrag zur Änderung der Straßenreinigung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt dem Vertreter der Antragsteller, der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, das Wort für eine ergänzende Stellungnahme. Dieser stellt sich selbst als Anwohner der Spielbrinkstraße vor und führt aus, dass eine Vielzahl der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner sich an die Freie Wählergemeinschaft gewandt und darum gebeten hätten, sich für eine Änderung der Parkregelungen einzusetzen. Das Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner an einer Änderung der bestehenden Regelungen sei durch über 100 Unterschriften auf einer entsprechenden Liste dokumentiert worden. Im Jahr 2001 sei das wechselseitige Parken an Reinigungstagen in der Spielbrinkstraße eingeführt worden. Grundsätzlich werde diese Regelung begrüßt, da sie zu einer verbesserten Reinigungssituation führe. Die besonderen Gegebenheiten in der Spielbrinkstraße verursachten jedoch an Dienstagen, wenn die Parkbuchten gereinigt würden, erhebliche Parkprobleme. Die Fahrzeuge, die in den Parkbuchten quer zur Fahrbahn abgestellt werden könnten, müssten auf der anderen Straßenseite längs zum Fahrbahnrand abgestellt werden, wodurch sich die Zahl der Stellplätze erheblich reduziere. Für dieses Problem müsse Abhilfe geschaffen werden, auch im Hinblick darauf, dass es nach wie vor erforderlich sei, an Reinigungstagen Politessen einzusetzen, um die Parkregelungen durchzusetzen. Dies führe zu erheblichen Bürgerprotesten und sei bereits Gegenstand eines Fernsehbeitrags im Westdeutschen Rundfunk gewesen. Um den Reinigungszustand zu erhalten und gleichzeitig das Parkproblem zu lösen, werde vorgeschlagen, das wechselseitige Parken in der Spielbrinkstraße aufzuheben, so dass auch an Reinigungstagen in den Parkbuchten geparkt werden dürfe. In den Parkbuchten solle, soweit möglich, eine Reinigung per Handbesen erfolgen. Sofern der Beschwerdeausschuss sich für eine solche Änderung nicht zuständig fühlen sollte, werde empfohlen, den Bürgerantrag an die Bezirksvertretung in Haspe zu verweisen. Herr Liedtke nimmt anschließend für den Hagener Entsorgungsbetrieb zu dem Bürgerantrag Stellung. Er erläutert, dass die Situation an Reinigungstagen von den Mitarbeitern vor Ort ähnlich wahrgenommen werde. Das Haltverbot funktioniere tatsächlich nur, wenn der Bereich in den Reinigungszeiten durch Politessen überwacht werde. Eine Reinigung der Parkbuchten mit der Kehrmaschine könne nur erfolgen, wenn dort nicht geparkt werde. Sollte das Haltverbot an Reinigungstagen aufgehoben werden, werde künftig nur noch die Fahrbahn bis zum Fahrbahnrand gereinigt. Aus den Parkbuchten könnten nur die groben Verunreinigungen per Besenreinigung entfernt werden, wobei der Mitarbeiter aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unter den parkenden Fahrzeugen fegen dürfe. Auch das Unkraut werde durch eine solche Reinigung nicht entfernt, die Anwohnerinnen und Anwohner müssten sich in diesem Fall damit abfinden, dass der Reinigungsgrad geringer werde. Herr Romberg weist darauf hin, dass es sich bei dem wechselseitigen Parken an Reinigungstagen um ein Pilotprojekt gehandelt habe, um das man in den politischen Gremien lange gekämpft habe, auch im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner. Frau Kabeck ergänzt den Vortrag von Herrn Liedtke aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und erläutert, dass auch eine andere Parkregelung möglich wäre. Die jetzige Regelung sei ausschließlich deshalb getroffen worden, damit eine regelmäßige Reinigung der Parkbuchten erfolgen könne. Dass es hierdurch in der Spielbrinkstraße zu erheblichem Parkdruck komme, sei bekannt. Um ein Umsetzen der Fahrzeuge überhaupt zu ermöglichen, sei das Haltverbot auf der anderen Straßenseite aufgehoben worden. Weitere Alternativen seien nicht vorhanden. Die Verwaltung habe zu beiden Projekten mit wechselseitigem Haltverbot an Reinigungstagen einen Erfahrungsbericht verfasst und diesen sowohl der Bezirksvertretung Haspe als auch dem Rat vorgelegt. Der Rat habe letztlich entschieden, keine weiteren Bereiche mit wechselseitigem Haltverbot einzurichten und es bei den bereits eingerichteten zu belassen. Herr Idel weist darauf hin, dass den Beschlüssen zur Einrichtung dieser Bereiche ein Abwägungsprozess vorausgegangen sei, in dem das Interesse an einer besseren Straßenreinigung und das Interesse an ausreichendem Parkraum, auch an Reinigungstagen, gegeneinander abzuwägen waren. Die Bezirksvertretung Haspe habe dann entschieden, das wechselseitige Parken an Reinigungstagen zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts zu testen. Nach Ablauf dieser Probephase habe die Verwaltung einen Bericht vorgelegt, in dem alle Erkenntnisse aus diesem Projekt dargestellt wurden. Der Rat habe daraufhin entschieden, es bei den bereits eingerichteten Bereichen zu belassen und keine weiteren einzuführen. Dies sei bei der weiteren Behandlung dieser Angelegenheit zu beachten. Herr Voigt meint, dass der Beschwerdeausschuss nur Anregungen dahingehend geben könne, dass sich das zuständige Gremium noch einmal mit der Angelegenheit befassen sollte. Auch wenn der Rat in dieser Angelegenheit letztlich entschieden habe, sei die Bezirksvertretung Haspe nicht zu umgehen. Nur von dort könne der Anstoß kommen, einen anderen Beschluss zu fassen. Er stellt die Frage, an welches Gremium der Bürgerantrag zu überweisen wäre, damit das Anliegen weiter beraten werden könne. Herr Idel gibt den Hinweis, dass die Lösung darin bestehen könnte, die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Haspe zu überweisen und dabei auf den Beschluss des Rates hinzuweisen. Herr Romberg wirft ein, dass die Bezirksvertretung Haspe möglicherweise nicht dazu bereit sein werde, das Thema erneut aufzugreifen. Herr Urban gibt zu Bedenken, dass der Beschluss keinem Selbstzweck diene, sondern dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger entsprechen müsse. Wenn diese etwas anderes wollten, müsse anders entschieden werden. Die Bezirksvertretung solle gebeten werden, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema erneut zu befassen. Herr Romberg fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und stellt den Antrag, den Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Haspe zu überweisen mit der Empfehlung, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Auf den Beschluss des Rates soll hingewiesen werden.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Haspe überwiesen mit der Empfehlung, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 15.07.2004 erneut mit dem Thema „wechselseitiges Haltverbot an Reinigungstagen“ zu befassen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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