21.05.2008 - 4.3 Bürgerantrag zur Anbringung von Verkehrsschilde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Vertreter der Antragsteller, der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, Herrn Dr. Bücker, das Wort für eine ergänzende Stellungnahme. Herr Dr. Bücker führt aus, dass die Heinitzstraße bekanntermaßen sehr stark belastet sei. Die ohnehin bestehenden Belastungen würden verstärkt durch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kaum jemand halte sich an die vorgegebene Geschwindigkeit von 60 km/h. Mit dem Bürgerantrag werde die Erwartung verknüpft, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für Autofahrer nachvollziehbarer werde, wenn durch zusätzliche Hinweisschilder auf den Lärmschutz aufmerksam gemacht würde. Dies sei eine kostengünstige Maßnahme, mit der ein Beitrag zum Lärmschutz geleistet werden könne. Herr Romberg weist darauf hin, dass das Thema „Lärmschutz an der Heinitzstraße“ bereits im Ausschuss diskutiert worden sei. Es sei deutlich zu machen, dass vor Jahrzehnten bereits die Installierung eines Lärmschutzwalls im Gespräch gewesen sei, diese jedoch durch eine Initiative der Anwohnerinnen und Anwohner verhindert worden sei. Herr Römer erklärt, dass er das Anliegen der Antragsteller unterstütze, obwohl ihm bewusst sei, dass die Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich gehalten seien, keine zusätzlichen Schilder aufzustellen. Er halte die Situation in der Heinitzstraße jedoch für einen Sonderfall. Für Autofahrer sei sehr schwer nachzuvollziehen, warum auf dieser breiten Ausfallstraße ohne direkten Gegenverkehr eine Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden soll. Die Zusatzschilder würden möglicherweise zur Einsicht der Autofahrer beitragen. Herr Pieper wendet ein, dass dieses Thema auf verschiedenen Ebenen eingehend diskutiert worden sei, einschließlich der Frage, ob die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden könnte. Möglicherweise sei durch eine Zusatzbeschilderung bei einzelnen Autofahrern Einsicht in die bestehende Regelung zu erzeugen, dies löse aber das Problem nicht. Nur durch eine konsequente Überwachung sei das zu erreichen, was sich die Antragsteller wünschen, nicht durch zusätzliche Schilder. Herr Romberg weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits in der Vorlage deutlich gemacht habe, dass die Vorgabe bestehe, den Schilderwald abzubauen. Im Übrigen seien solche Verkehrsschilder, wie sie hier beantragt würden, nicht zulässig und nur mit einer Sondergenehmigung aufzustellen. Der erforderliche Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu dem Effekt, der hierdurch zu erzielen wäre. Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sei letztlich nur durch ständige Kontrollen zu erreichen. Er stelle den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären und die Verwaltung zu bitten, mit der Polizei wegen der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Kontakt aufzunehmen.

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Beschluss:

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

 

Der Verwaltung wird empfohlen, mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und dort darum zu bitten, Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

 14

 

Dagegen:

   0

 

Enthaltungen:

   1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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