21.05.2008 - 4.1 Bürgerantrag zur Aufnahme der Personalkosten fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Antragsteller das
Wort. Der Antragsteller, Mitglied der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv,
trägt vor, dass er sich der Auffassung des Stadtkämmerers, dass die
Personalkosten für einen Streetworker zur Betreuung von Straßenkindern nicht
auf die Prioritätenliste für zukünftige Ausgaben der Stadt Hagen gehörten, nach
wie vor nicht anschließen könne. Die Parteipolitik in Hagen habe in den
vergangenen Jahren immer mehr Schulden produziert und dabei nicht an die Menschen
gedacht. Sogar Tiere seien der Politik wichtiger als Menschen, deshalb werde für
diese ein neues Heim gebaut. Hier sei ein Umdenken erforderlich. Herr
Romberg stellt fest, dass es hier zunächst um die Frage gehe, ob die Kosten
für einen Streetworker überhaupt in die Prioritätenliste für investive
Maßnahmen aufgenommen werden könnten. Herr Idel führt hierzu aus, dass
in der Prioritätenliste tatsächlich ausschließlich investive Maßnahmen aufzuführen
seien. Hierbei handele es sich vorwiegend um Projekte der Stadtentwicklung bzw.
Baumaßnahmen, denen eine Priorität zugeordnet werden müsse, um die Kreditlinie
festzulegen. Laufende Ausgaben der Verwaltung, wie zum Beispiel Personalkosten,
gehörten nicht auf diese Liste. Insofern könne dem Anliegen des Antragstellers
bzw. der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv nicht entsprochen werden. Herr
Römer und Herr Pieper meinen, dass der Antragsteller sicher nicht
gemeint habe, dass die Personalkosten in die Prioritätenliste aufgenommen
werden sollen, auch wenn der Bürgerantrag dies beinhalte. Es gehe vermutlich
darum, zu klären, welche Priorität der Betreuung von Straßenkindern zugemessen
werden soll. Um sich mit dieser Frage beschäftigen zu können, müsse man jedoch
wissen, wie sich die Situation der Straßenkinder in Hagen aktuell darstelle und
inwieweit Bedarf für die Einrichtung einer Stelle in diesem Bereich bestehe.
Hierbei sei eventuell auch zu berücksichtigen, dass aufgrund des
Einwohnerrückgangs Aufgaben im sozialen Bereich wegfielen und die verbleibenden
Mitarbeiter eventuell für die Betreuung von Straßenkindern eingesetzt werden
könnten. Herr Goebels, Fachbereich Jugend und Soziales, macht in seinem
Bericht zunächst deutlich, dass der Begriff „Straßenkinder“ irreführend
sei. In Hagen gebe es keine Kinder, die bekanntermaßen auf der Straße leben.
Die Situation sei somit nicht vergleichbar mit Großstädten wie zum Beispiel
Hamburg oder Berlin. In Hagen gehe es um Kinder und Jugendliche, die sich in ihrer
Freizeit vorwiegend auf den Straßen aufhielten und um die man sich vor Ort
kümmern müsse. Dies geschehe seit dem Jahr 2003 im Rahmen eines Projektes in
Zusammenarbeit mit dem Institut für soziale Arbeit in Münster. Das Projekt sei unter
dem Titel „Aufsuchende Straßensozialarbeit für Kinder und Jugendliche“
bis Oktober 2007 gelaufen. Seitdem kümmere man sich intensiv darum, die bisher
sehr erfolgreiche Arbeit auf anderer Ebene fortzuführen. Hierzu würden seit
einiger Zeit Gespräche mit potentiellen Trägern geführt. Der
Jugendhilfeausschuss habe sich ebenfalls bereits intensiv mit diesem Thema befasst
und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Diese
werde voraussichtlich zur übernächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorliegen.
Herr Voigt bedankt sich für diesen Vortrag. Hierdurch sei deutlich
geworden, dass sowohl die Verwaltung als auch der eigentlich zuständige
Ausschuss, der Jugendhilfeausschuss, dieses Thema bereits aufgegriffen hätten. Eigentlich
habe er deshalb vorschlagen wollen, den vorliegenden Bürgerantrag für erledigt
zu erklären. Genauso gut könne dieser aber auch in die Beratungen des
Jugendhilfeausschusses einfließen. Er beantrage deshalb, den Bürgerantrag an
den Jugendhilfeausschuss zu überweisen. Herr Romberg stellt diesen
Antrag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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81,9 kB
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