05.11.2008 - 7.6 Teiländerung Nr. 90 - Verbandsstraße - des Flä...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Bleja erläutert, dass der Beschlussvorschlag die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben von Cordes und Simon und für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels im Plangebiet des Gebietes schaffen solle.

Er berichtet von einem förmlichen Erörterungsgespräch zwischen dem Einzelhandelsverband Süd- Westfalen, Beteiligte der SIHK, der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Hagen. Die gewerbliche Planung von Cordes und Simon sei unstrittig.  Ein Baumarkt stehe nicht im Einklang mit der weiteren Landesplanung. Die ungünstige Verteilung von Baumärkten über das Stadtgebiet sei bekannt aber zumutbar. Nach § 24 a des Landesentwicklungsprogramms sei in einem Gewerbegebiet kein Einzelhandel anzusiedeln. Um das Stadtgebiet Hohenlimburg besser versorgen zu können, sei eine Ausnahme nach § 24  a Landesentwicklungsprogramm möglich. Diese sei nur mit  Zustimmung des Regionalrates zu erreichen. Sollte die Bezirksregierung sich nicht mit der Stadt Hagen einigen können, würde der Regionalrat entscheiden. Eine Einigung konnte bislang noch nicht erzielt werden. Um dem Speditionsbauwunsch nachkommen zu können, bedürfe es jedoch keiner Planänderung. Für die Errichtung eines Baumarktes müsse die Entscheidung des Regionalrates ca. Ende März 2009 abgewartet werden.

 

Herr Leisten möchte wissen, wie sich der Regionalrat zusammensetze.

 

Herr Bleja antwortet, dass der Regionalrat ein Gremium der Bezirksregierung sei, das über die Planung im Rahmen der Städtebauförderung im Regierungsbezirk entscheide. Er setze sich aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern von Kommunalvertretern aus der Region des Bezirks Arnsberg zusammen.

 

Herr Arnusch zeigt kein Verständnis über die ungleiche Verteilung und Erweiterung von Baumärkten über das Stadtgebiet Hagen. In der Entscheidung des Regionalrates sieht er noch eine Chance einen Baumarkt errichten zu können.

 

Frau Sauerwein fragt, warum der Bebauungsplan geändert werden solle, wenn zum jetzigen Zeitpunkt einen Baumarkt zu realisieren nicht feststehe. Die für den Naturschutz wichtigen Flächen, würden aufgegeben.  Das Gebiet für die Spedition sei vorgehalten.

 

Herr Eisermann möchte wissen, warum der Baumarkt nicht errichtet werden könne, obwohl bereits anderer Einzelhandel im Gebiet vorhanden sei.

 

Herr Eschenbach schlägt vor, die ausgewiesene Fläche als Naturschutzgebiet zu beschließen.

 

Herr Bleja verdeutlicht, dass die Entwicklung als Gewerbefläche konform zur Landesentwicklung sei. Der bestehende von Herrn Eisermann angesprochene Einzelhandel im Gewerbegebiet habe im Planungsrecht Bestandsschutz. Jede Änderung des Entwicklungsplanes sei genehmigungspflichtig.

 

Herr Hulvershorn betont, dass der Händler am besten entscheiden könne, ob ein Bedarf vorlege.

 

Herr Bleja erklärt, dass die Eröffnung eines neuen Marktes die Schließung eines anderen Standortes nach sich ziehen könnte. Der Bedarf sei nicht relevant, sondern ob der Markt zentrale Versorgungsbereiche schädige. Ein Baumarkt habe keine großen zentrenrelevanten Sortimente. Laut Landesentwicklungsplanung dürfe in Gewerbegebiet kein Einzelhandel ermöglicht werden. Er geht davon aus, dass der Regionalrat um Entscheidung gebeten werden müsse.

 

Herr Hulvershorn äußert sich zu dem  Bestandschutz der vorhandenen Betriebe.

 

Frau Schönke befürchtet, dass durch das Vorantreiben des gewerblichen Bauvorhabens keine weiteren Arbeitsplätze entstehen. Dies war das Bestreben der Bezirksvertretung und  sollte durch die Errichtung des Baumarktes erreicht werden.

 

Herr Arnusch  meint, dass das Plangebiet deshalb bereits flächenmäßig erweitert wurde. Jetzt solle der Plan geteilt werden. Er fragt, warum dies nötig sei.

 

Herr Bleja empfiehlt den Plan wie in der Vorlage vorgegeben zu beschließen, um die Entscheidung des Regionalrates etwa im März 2009 zur weiteren Nutzung des Grundstücks noch berücksichtigen zu können. So sei es möglich das gewerbliche Bauvorhaben voranzutreiben und anschließend den Baumarkt realisieren zu können.

 

Herr Leisten möchte in der Fläche keine weitere Ausweitung von anderweitigem Gewerbe ermöglichen. Es sei ausdrücklich vorbehalten worden, die Fläche wieder zurückzunehmen und anderweitig zu entwickeln, wenn der Baumarkt nicht verwirklicht  werden könne.

 

Herr Eisermann fragt, wann das Landesgesetz geändert worden sei. Einen Baumarkt im Hohenlimburger Stadtgebiet zu errichten, sei von der Bezirksvertretung Hohenlimburg schon lange gewollt.

 

Herr Arnusch möchte die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung verschieben, um ausreichend Beratungszeit zur Verfügung zu haben.

 

Herr Buschkühl schließt sich der Aussage von Herrn Arnusch an.

 

Herr Königsfeld unterstützt die Aussage von Herrn Bleja, das Planverfahren zeitnah zu beschließen, um nach Entscheidung  durch den Regionalrat noch alle Möglichkeiten zur Erschließung der Teilfläche zur Verfügung zu haben. Er weist auf nachteilige Folgen hin, wenn das mit großem Aufwand eingeleitete Planverfahren nicht abgeschlossen würde.

 

Herr Arnusch möchte von der Fachverwaltung wissen, warum die jetzige Entscheidung dringlich sei. Er kritisiert von der Entscheidung des Regionalrates abhängig zu sein.

 

Herr Bleja antwortet, dass sich die Dringlichkeit durch das geplante Bauvorhaben der Speditionsfirma ergebe. Diese erwarte rechtzeitig Baurecht.

 

Herr Leisten sieht durch den Bericht der Fachverwaltung noch weiteren Beratungsbedarf. Er schlägt vor, die Entscheidung zu vertagen.

 

Herr Arnusch stimmt für die SPD- Fraktion zu.

 

Herr Hulvershorn lässt über die Vertagung der Entscheidung über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Aufgrund des von der Fachverwaltung vorgestellten Berichts wird die Beratung der Vorlage als 1. Lesung betrachtet.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 2

 

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Anlagen zur Vorlage

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