05.11.2008 - 7.6 Teiländerung Nr. 90 - Verbandsstraße - des Flä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Bleja erläutert, dass der Beschlussvorschlag die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Bauvorhaben von Cordes und Simon und für die Errichtung
eines großflächigen Einzelhandels im Plangebiet des Gebietes schaffen solle.
Er berichtet von einem förmlichen Erörterungsgespräch zwischen dem
Einzelhandelsverband Süd- Westfalen, Beteiligte der SIHK, der Bezirksregierung
Arnsberg und der Stadt Hagen. Die gewerbliche Planung von Cordes und Simon sei
unstrittig. Ein Baumarkt stehe nicht im
Einklang mit der weiteren Landesplanung. Die ungünstige Verteilung von
Baumärkten über das Stadtgebiet sei bekannt aber zumutbar. Nach § 24 a des Landesentwicklungsprogramms
sei in einem Gewerbegebiet kein Einzelhandel anzusiedeln. Um das Stadtgebiet
Hohenlimburg besser versorgen zu können, sei eine Ausnahme nach § 24 a Landesentwicklungsprogramm möglich. Diese
sei nur mit Zustimmung des Regionalrates
zu erreichen. Sollte die Bezirksregierung sich nicht mit der Stadt Hagen
einigen können, würde der Regionalrat entscheiden. Eine Einigung konnte bislang
noch nicht erzielt werden. Um dem Speditionsbauwunsch nachkommen zu können, bedürfe
es jedoch keiner Planänderung. Für die Errichtung eines Baumarktes müsse die Entscheidung
des Regionalrates ca. Ende März 2009 abgewartet werden.
Herr Leisten möchte wissen, wie sich der Regionalrat zusammensetze.
Herr Bleja antwortet, dass der Regionalrat ein Gremium der
Bezirksregierung sei, das über die Planung im Rahmen der Städtebauförderung im Regierungsbezirk
entscheide. Er setze sich aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern von Kommunalvertretern
aus der Region des Bezirks Arnsberg zusammen.
Herr Arnusch zeigt kein Verständnis über die ungleiche Verteilung und
Erweiterung von Baumärkten über das Stadtgebiet Hagen. In der Entscheidung des
Regionalrates sieht er noch eine Chance einen Baumarkt errichten zu können.
Frau Sauerwein fragt, warum der Bebauungsplan geändert werden solle, wenn
zum jetzigen Zeitpunkt einen Baumarkt zu realisieren nicht feststehe. Die für
den Naturschutz wichtigen Flächen, würden aufgegeben. Das Gebiet für die Spedition sei vorgehalten.
Herr Eisermann möchte wissen, warum der Baumarkt nicht errichtet werden
könne, obwohl bereits anderer Einzelhandel im Gebiet vorhanden sei.
Herr Eschenbach schlägt vor, die ausgewiesene Fläche als
Naturschutzgebiet zu beschließen.
Herr Bleja verdeutlicht, dass die Entwicklung als Gewerbefläche konform
zur Landesentwicklung sei. Der bestehende von Herrn Eisermann angesprochene
Einzelhandel im Gewerbegebiet habe im Planungsrecht Bestandsschutz. Jede
Änderung des Entwicklungsplanes sei genehmigungspflichtig.
Herr Hulvershorn betont, dass der Händler am besten entscheiden könne, ob
ein Bedarf vorlege.
Herr Bleja erklärt, dass die Eröffnung eines neuen Marktes die Schließung
eines anderen Standortes nach sich ziehen könnte. Der Bedarf sei nicht
relevant, sondern ob der Markt zentrale Versorgungsbereiche schädige. Ein
Baumarkt habe keine großen zentrenrelevanten Sortimente. Laut
Landesentwicklungsplanung dürfe in Gewerbegebiet kein Einzelhandel ermöglicht
werden. Er geht davon aus, dass der Regionalrat um Entscheidung gebeten werden
müsse.
Herr Hulvershorn äußert sich zu dem Bestandschutz der vorhandenen Betriebe.
Frau Schönke befürchtet, dass durch das Vorantreiben des gewerblichen Bauvorhabens
keine weiteren Arbeitsplätze entstehen. Dies war das Bestreben der
Bezirksvertretung und sollte durch die
Errichtung des Baumarktes erreicht werden.
Herr Arnusch meint, dass das
Plangebiet deshalb bereits flächenmäßig erweitert wurde. Jetzt solle der Plan
geteilt werden. Er fragt, warum dies nötig sei.
Herr Bleja empfiehlt den Plan wie in der Vorlage vorgegeben zu
beschließen, um die Entscheidung des Regionalrates etwa im März 2009 zur
weiteren Nutzung des Grundstücks noch berücksichtigen zu können. So sei es
möglich das gewerbliche Bauvorhaben voranzutreiben und anschließend den
Baumarkt realisieren zu können.
Herr Leisten möchte in der Fläche keine weitere Ausweitung von
anderweitigem Gewerbe ermöglichen. Es sei ausdrücklich vorbehalten worden, die
Fläche wieder zurückzunehmen und anderweitig zu entwickeln, wenn der Baumarkt
nicht verwirklicht werden könne.
Herr Eisermann fragt, wann das Landesgesetz geändert worden sei. Einen Baumarkt
im Hohenlimburger Stadtgebiet zu errichten, sei von der Bezirksvertretung
Hohenlimburg schon lange gewollt.
Herr Arnusch möchte die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung
verschieben, um ausreichend Beratungszeit zur Verfügung zu haben.
Herr Buschkühl schließt sich der Aussage von Herrn Arnusch an.
Herr Königsfeld unterstützt die Aussage von Herrn Bleja, das Planverfahren
zeitnah zu beschließen, um nach Entscheidung
durch den Regionalrat noch alle Möglichkeiten zur Erschließung der
Teilfläche zur Verfügung zu haben. Er weist auf nachteilige Folgen hin, wenn
das mit großem Aufwand eingeleitete Planverfahren nicht abgeschlossen würde.
Herr Arnusch möchte von der Fachverwaltung wissen, warum die jetzige
Entscheidung dringlich sei. Er kritisiert von der Entscheidung des
Regionalrates abhängig zu sein.
Herr Bleja antwortet, dass sich die Dringlichkeit durch das geplante Bauvorhaben
der Speditionsfirma ergebe. Diese erwarte rechtzeitig Baurecht.
Herr Leisten sieht durch den Bericht der Fachverwaltung noch weiteren
Beratungsbedarf. Er schlägt vor, die Entscheidung zu vertagen.
Herr Arnusch stimmt für die SPD- Fraktion zu.
Herr Hulvershorn lässt über die Vertagung der Entscheidung über die
Beschlussvorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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