05.11.2008 - 7.8 Widmung der StraßenReher HeideRichard-Römer-Straße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es ergeben sich keine Wortbeiträge.

 

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327)

die Widmung der Straßen

 

  1. Reher Heide

(Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 2 Flurstücke 551, 570, 572 und 580),

 

  1. Richard-Römer-Straße.

(Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 2 Flurstücke 581).

 

 

Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß

 § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und werden der Straßengruppe nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1057&TOLFDNR=74670&selfaction=print