24.09.2008 - 5.8 Legale Graffitie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 24.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0840/2008 Legale Graffitie
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Leisten bezieht sich auf die Aktivitäten der Stadtbezirks-Jugendräte und glaubt, dass künstlerisch wertvolle Graffitis im öffentlichen Raum von Schmierern geschützt werden. Er nennt Beispiele, wo gepflegte Graffitis das Ortsbild verbessern.
Herr Arnusch regt an, dass man mit den Beteiligten spricht. Jugendliche müssen auf unrechtes Verhalten deutlich hingewiesen werden, sonst würden, wie bereits im ZOB Hohenlimburg geschehen, rechtmäßig erstellte Graffitis wieder beschmiert.
Herr Palsherm begrüßt den Antrag sehr, weil ein solcher vor Jahren schon mal gestellt worden sei. Man sollte freie Betonflächen zur Verfügung stellen. Es sei richtig, kreatives Handeln von Jugendlichen zu unterstützen.
Herr Buschkühl äußert sich kritisch zu sog. ansprechenden Graffitis. Er gibt zu bedenken, dass man die Graffitis nicht gestalterisch aufwerten solle. Er befürchtet, dass sich das Unrechtsbewusstsein vieler Jugendlicher nicht schlagartig verändern lassen werde.
Herr Eschenbach spricht sich auch für eine entsprechende Beschlussfassung aus, wenn sichergestellt werden könne, dass Graffiti als Kunst verstanden werde und nicht als Schmiererei. Er macht Vorschläge zu geeigneten Flächen in Hohenlimburg.
Frau Sauerwein versteht gutes Graffiti als Ausdruck von Kunst und Kreativität.
Herr Hulvershorn lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Bemühungen des Jugendamtes, öffentliche Flächen der Stadt für eine legale und ansprechende Graffitiegestaltung in Hohenlimburg zu finden. Die Betonflächen in der Fußgängerunterführung zwischen Stennertstraße und Jahnstraße soll zur Graffitiegestaltung zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,8 kB
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