25.06.2008 - 7.2 1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt  begrüßt die Anwesenden und erläutert den bestehenden Bebauungsplan. Dieser solle um die Gebiete zum Waldrand Richtung Wannebachstr. erweitert werden.  Weiter solle der Bebauungsplan in Gewerbe- und Sondergebiet geteilt werden. So werde die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Baumarktes und der Erweiterung/den Neubau einer im Nahbereich ansässigen Firma geschaffen. Die Entscheidung über die notwendige Teilung des Bebauungsplanes werde zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

Für die Errichtung des Baumarktes müssten die umliegenden Gemeinden beteiligt werden. Dieser Verfahrensabschnitt solle im August beendet sein.

Eine Teilung des Bebauungsplanes werde notwendig, wenn erkennbar werde, dass es   Widerstand gegen  die Verwendung als Sondernutzungs- oder Gewerbefläche gebe. Zzt. sei eine parallele Entwicklung geplant. Verkaufsabschlüsse gebe es auch nach der 7. Verhandlungsrunde noch nicht. Er gehe davon aus, dass im Zeitplan März/April 2009 das Gebiet aufgeschüttet werden könne. Im Sommer solle Baubeginn sein.

 

Herr Leisten fragt, ob mit dem Eigentümer abschließendes Einvernehmen erreicht worden sei. Weiter möchte er wissen, ob der Bebauungsplan aus Zeitgründen nicht von vorneherein geteilt werden solle.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass innerhalb des Planverfahrens bei Zeitverzögerung von mindestens einem halben Jahr der Bebauungsplan immer noch geteilt werden könne. Im Moment sei es noch nicht absehbar. Er wiederholt, dass es noch keine Verkaufsabschlüsse gebe.

 

Herr Strüwer kann sich nicht vorstellen, dass im August bereits das Einvernehmen der umliegenden beteiligten Gemeinden zur Errichtung des Baumarktes vorlege. Er fragt, ab welchem Zeitpunkt der Planung mit Problemen zu rechen sei und bittet die Fachverwaltung um eine konkrete Angabe innerhalb welchen Zeitrahmens welches Gremium beraten müsse.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass es zu jedem Verfahren letztendlich einen tagesgenauen Zeitablauf über die Beratungsfolge gebe. Nach Absprache mit dem Fachbereich könne dies im Grobraster zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau David bestätigt, dass sie für dieses Planverfahren bereits einen Zeitplan festgelegt habe. In der Dezemberrunde solle die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Sollte es zu einer Teilung kommen, lege der zeitliche Verlust bei einer Sitzungsrunde.

 

Herr Strüwer möchte wissen, wann mit einer Beschlussfassung über die Satzung zu rechnen sei.

 

Frau David antwortet, immer unter der Voraussetzung, dass keine Probleme auftreten, in der Märzrunde 2009.  

 

Herr Eschenbach fragt, in welchen Bereichen mit Schwierigkeiten zu rechnen sei.

 

Herr Dr. Schmidt betont, dass im vorderen Bereich die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt sein müsse. Problematisch sei es im hinteren Bereich. Dort seien umweltrechtliche Aspekte zu beachten.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

 

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:

 

Zu 1:)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Auf­hebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.

 

 

Zu 2.)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Gel­tungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fas­sung einzu­leiten.

 

 

Zu 3.)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach dem Beschluss zur Einleitung des Ver­fahrens die Bürgeranhörung durchgeführt. Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage