25.06.2008 - 7.2 1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 25.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt begrüßt die
Anwesenden und erläutert den bestehenden Bebauungsplan. Dieser solle um die
Gebiete zum Waldrand Richtung Wannebachstr. erweitert werden. Weiter solle der Bebauungsplan in Gewerbe- und
Sondergebiet geteilt werden. So werde die planungsrechtliche Voraussetzung für
die Realisierung des Baumarktes und der Erweiterung/den Neubau einer im
Nahbereich ansässigen Firma geschaffen. Die Entscheidung über die notwendige
Teilung des Bebauungsplanes werde zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
Für die Errichtung des Baumarktes müssten die umliegenden Gemeinden
beteiligt werden. Dieser Verfahrensabschnitt solle im August beendet sein.
Eine Teilung des Bebauungsplanes werde notwendig, wenn erkennbar werde,
dass es Widerstand gegen die Verwendung als Sondernutzungs- oder
Gewerbefläche gebe. Zzt. sei eine parallele Entwicklung geplant. Verkaufsabschlüsse
gebe es auch nach der 7. Verhandlungsrunde noch nicht. Er gehe davon aus, dass
im Zeitplan März/April 2009 das Gebiet aufgeschüttet werden könne. Im Sommer
solle Baubeginn sein.
Herr Leisten fragt, ob mit dem Eigentümer abschließendes Einvernehmen
erreicht worden sei. Weiter möchte er wissen, ob der Bebauungsplan aus
Zeitgründen nicht von vorneherein geteilt werden solle.
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass innerhalb des Planverfahrens bei
Zeitverzögerung von mindestens einem halben Jahr der Bebauungsplan immer noch
geteilt werden könne. Im Moment sei es noch nicht absehbar. Er wiederholt, dass
es noch keine Verkaufsabschlüsse gebe.
Herr Strüwer kann sich nicht vorstellen, dass im August bereits das
Einvernehmen der umliegenden beteiligten Gemeinden zur Errichtung des
Baumarktes vorlege. Er fragt, ab welchem Zeitpunkt der Planung mit Problemen zu
rechen sei und bittet die Fachverwaltung um eine konkrete Angabe innerhalb
welchen Zeitrahmens welches Gremium beraten müsse.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass es zu jedem Verfahren letztendlich einen
tagesgenauen Zeitablauf über die Beratungsfolge gebe. Nach Absprache mit dem
Fachbereich könne dies im Grobraster zur Verfügung gestellt werden.
Frau David bestätigt, dass sie für dieses Planverfahren bereits einen
Zeitplan festgelegt habe. In der Dezemberrunde solle die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes beschlossen werden. Sollte es zu einer Teilung kommen, lege
der zeitliche Verlust bei einer Sitzungsrunde.
Herr Strüwer möchte wissen, wann mit einer Beschlussfassung über die
Satzung zu rechnen sei.
Frau David antwortet, immer unter der Voraussetzung, dass keine Probleme
auftreten, in der Märzrunde 2009.
Herr Eschenbach fragt, in welchen Bereichen mit Schwierigkeiten zu rechnen
sei.
Herr Dr. Schmidt betont, dass im vorderen Bereich die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden erfolgt sein müsse. Problematisch sei es im hinteren Bereich.
Dort seien umweltrechtliche Aspekte zu beachten.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:
Zu 1:)
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche
Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Aufhebung des
zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.
Zu 2.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Zu 3.)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen
Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk
Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur
4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1, Flurstücke
82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach
dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens die Bürgeranhörung durchgeführt.
Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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