28.05.2008 - 6.3 Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Leisten macht auf die offizielle Mitteilung der Bezirksregierung in Arnberg aufmerksam. Aus dieser gehe hervor, dass eine Förderung in der bisherigen Weise für

Vereine und sonstige Einrichtungen nicht mehr durchgeführt werden solle.

Er verdeutlicht, dass zu den Aufgaben einer Bezirksvertretung die Förderung und Unterstützung von Vereinen und Organisationen im Stadtbezirk gehöre.  So befürworte er den Antrag.

Die Zuwendung solle mit der Maßgabe, die Musikanlage auch anderen Hohenlimburger Vereinen und dem Verband für Sport in Hohenlimburg für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, gewährt werden.

 

Herr Arnusch schließt sich der Auffassung von Herrn Leisten an. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren, müssten unterstützt werden. Mit den Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW sollen weiterhin stadtteilbezogenen Projekte gefördert werden. Er schlägt für die Anschaffung der Musikanlage einen Betrag von 800,00 € vor.

 

Herr Hulvershorn lässt über den Zuschuss aus bezirksbezogenen Mitteln in Höhe von 800,- € abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt dem KSV Hohenlimburg 1921 e. V.

aus ihren bezirksbezogenen Haushaltsmitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW einen Zuschuss in Höhe von

 

800,00 €

 

für die Anschaffung einer Musikanlage zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1053&TOLFDNR=68104&selfaction=print