28.05.2008 - 7.9 Eintragung in die Denkmalliste hier: a) Ortsfes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnusch fragt auf welchen Bereich der Höhle sich der Denkmalschutz beziehen werde.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die jetzige bereits vorgefundene Höhle und  eventuell spätere Funde unter Denkmalschutz gestellt werden würden.  Es sei genehmigt worden, die Höhle weitere zwei Jahre zu erforschen.

Die gefundenen Knochen seien unter Punkt b) unter Denkmalschutz zu stellen.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

 

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen

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Beschluss:

In die Denkmalliste der Stadt Hagen sind gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz, DSchG – vom 11.03.1980, GV NRW S.226, in der zur Zeit gültigen Fassung, einzutragen:

a)     als ortsfestes Bodendenkmal die Blätterhöhle,

b)     als bewegliches Bodendenkmal die menschlichen Knochenfunde aus der Blätterhöhle lt. Inventarverzeichnisse des Museums für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen (aufgenommen 17.01.2004 und 05.03.2005).

 

Der Grundrissplan zu a) und die Inventarverzeichnisse zu b) sind dieser Vorlage beigefügt und mit der Karteikarte deren Bestandteil.

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt voraussichtlich bis zum 30.11.2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1053&TOLFDNR=68058&selfaction=print