28.05.2008 - 7.11 Widmung der Straße "Am Sonnenberg" einschließli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Wortbeiträge ergeben sich nicht.

 

Herr Hulvershorn lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327), die Widmung der Straße „Am Sonnenberg“ einschließlich der Verbindungswege zwischen der Straße „Am Sonnenberg“ und der Piepenstockstraße.

Die Widmung der im Widmungsplan rot schraffiert dargestellten Verbindungswege wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 20 Flurstücke 75, 86, 90, 126, 240, 245, 248, 326, 336, 337, 338, 341, 500. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche  ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb markiert und die Verbindungswege sind zusätzlich rot schraffiert dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

      

Enthaltungen: