28.05.2008 - 7.11 Widmung der Straße "Am Sonnenberg" einschließli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007 S. 327), die Widmung der Straße „Am Sonnenberg“ einschließlich der Verbindungswege zwischen der Straße „Am Sonnenberg“ und der Piepenstockstraße.
Die Widmung der im Widmungsplan rot schraffiert dargestellten Verbindungswege wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 20
Flurstücke 75, 86, 90, 126, 240, 245, 248, 326, 336, 337, 338, 341, 500. Sie
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW
und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße)
zugeordnet.
Die Verkehrsfläche ist in dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb markiert und die Verbindungswege sind
zusätzlich rot schraffiert dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
