16.04.2008 - 8.4 Information über die Novellierung der GO NRW; A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.04.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Eversberg erklärt, dass die Vorlage einen Überblick über die vom Landesgesetzgeber
vorgenommenen Änderungen der Gemeindeordnung und einen Vorschlag zur Anpassung
der Hauptsatzung an die Gesetzeslage und zur vollständigen Neufassung der
Geschäftsordnung unterbreite.
Herr Eisermann betont, dass die Regelung auf Seite 6 der Vorlage Ziffer
III zu § 3 Geschäftsordnung die bisherige Regelung beibehalten werden solle.
Herr Arnusch will die Einwohnerfragestunde so belassen wie bisher.
Er fragt Herrn Dr. Eversberg wie die Besetzung der Ausschüsse und die
Besetzung der einzelnen Bezirksvertretungen geregelt werde.
Herr Dr. Eversberg verweist auf Seite 3 der Anlage 2 der Vorlage, dass
die Anzahl der Mitglieder in der Zuständigkeitsordnung festgelegt werde.
Herr Niederköppern bezieht sich auf § 56 GO NRW, wonach die Mindestgröße
von Fraktionen auf drei und die von Gruppen auf zwei Mitglieder festgelegt
werde.
Herr Hulvershorn lässt über die Verwaltungsvorlage mit dem Zusatz, dass
keine Fragen vor der Sitzung des Gremiums mit einer Frist von 3 Tagen schriftlich
einzureichen seien, abstimmen.
Beschluss:
- Der
Bericht der Verwaltung zur Änderung der Gemeindeordnung wird zur Kenntnis
genommen.
- Der
Rat beschließt den 11. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000, wie er
als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.
- Der
Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse, wie sie als Anlage 3 Gegenstand
der Vorlage ist mit der Maßgabe, dass keine Fragen vor der Sitzung des
Gremiums mit einer Frist von 3 Tagen schriftlich einzureichen sind, es
also bei der bisherigen Regelung in
§ 3 verbleibt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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2
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27 kB
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3
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66,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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144,6 kB
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