27.02.2008 - 7.15 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.15
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 27.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sauerwein spricht verkraftbare Baulücken in Berchum an und meint, es könne nicht sein, dass die Wohnbebauung immer mehr durch sog. Abrundungen in Landschaftsräume eindringt. Ausreichende Verkehrserschließung, ein Mindestmaß an neuer Wohnbebauung und die Finanzierung seien Maßstäbe für ihre Entscheidung. Sie lehne die Einleitung für dieses Bebauungsvorhaben ab.
Herr Eisermann erklärt, die CDU-Fraktion werde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, weil es notwendig sei, dass der Abwanderung ins Umland durch Angebote nach geeigneten Baugrundstücken entgegengewirkt werden müsse. Hier gehe es um ca. 10 – 12 Gebäuden. Für den Bereich Lürwald werde man über die Fortentwicklung des Flächennutzungsplanes sprechen müssen, ebenso über eine zweite verkehrliche Anbindung. Er wirbt um Zustimmung für diesen Verwaltungsvorschlag.
Herr Arnusch erklärt, man wolle auch der Interessenlage des Investors sowie seiner Kunden gerecht werden, sorgt sich jedoch um eine sachgerechte verkehrliche Erschließung. Er schlägt vor, dass man den Beschluss um die Erteilung eines Verkehrsgutachtens ergänzen sollte. Dann werde deutlich, welche Verkehrsmessungen zutreffend seien.
Herr Niederköppern meint, die Messergebnisse der Bürgerinitiative Berchum müssten nicht angezweifelt werden. Ein zusätzliches Verkehrsgutachten koste zusätzlich Geld.
Frau Sauerwein geht davon aus, dass die Bürgerinitiative sehr sorgfältig Verkehre gemessen habe und deshalb eine verkehrsgutachtliche Bestätigung nicht erforderlich sei. Sie führt dann die Auswirkungen des demografischen Wandels bezüglich des Themas Wohnen aus und hält ein Baulückenkataster seitens der Stadtverwaltung für sinnvoll. Davon könne auch Berchum profitieren.
Herr Eisermann teilt mit, dass man schon bei der letzten Beratung zum Satzungsbeschluss die geäußerten Auffassungen vertreten habe und antwortet Frau Sauerwein, wie wichtig das vorgestellte Bauvorhaben für Berchum und die Stadt sei.
Herr Hulvershorn lässt über den Verwaltungsvorschlag und den ergänzenden Hinweis zum Verkehrsgutachten abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergster Weg – West gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat im Zusammenhang mit der Fortschreitung dieses Verfahrens ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 687, 774, 775, 686 teilw. und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilw., 215 teilw., 214, 431, 888 bis 893, 280 bis 282, 237 und 617 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer
2008 die öffentliche Auslegung beschlossen und durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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