27.02.2008 - 7.14 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 27.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Niederköppern hält es nicht für gerechtfertigt, dass mit Rücksicht auf die Immissionen in dem ausgewiesenen Baugebiet gebaut werde.
Herr Arnusch erläutert, welche Abwägungen die SPD-Fraktion bei intensiver Befassung mit der Vorlage vorgenommen habe und erklärt, dass man den Betrieb der esw nicht gefährden dürfe. Die SPD-Fraktion lehne den Verwaltungsvorschlag ab.
Herr Eisermann schließt sich für die CDU-Fraktion den wesentlichen Ausführungen zum Bestandschutz der esw an und weist im übrigen auf die zusätzlichen verkehrlichen Belastungen hin. Die CDU_Fraktion lehne den Verwaltungsvorschlag ebenfalls ab.
Frau Sauerwein erklärt, auch sie werde dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen. Über das Einvernehmen sei sie erfreut.
Herr Reinke kommt auf die Einwohnerfragestunde zurück, in der nach den Erklärungen der anwesenden Ratsmitglieder gefragt worden sei. Er werde sich in seiner Ratsfraktion dafür stark machen, dass der Verwaltungsvorschlag nicht realisiert werde.
Herr Hulvershorn lässt über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg – Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 221 bis 224, 236 teilw., 256, 257, 799, 800.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer
2008 die öffentliche Auslegung beschlossen und durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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