05.11.2008 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 8/01, Teil 1, Ortskern Boele/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt weist darauf hin, dass es sich nach Auskunft der Verwaltung bei der Vorlage um die endgültige Festsetzung der Höhe der Lärmschutzwälle entlang der Ortumgehung Teil II handele, die in der Vergangenheit vom OLG Hamm gerügt worden sei.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1. Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 02.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 02.05.2008 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland, 1.Änderung liegt im Stadt­bezirk Hagen-Nord und umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße, der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland sowie der Ortsumgehung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1048&TOLFDNR=73930&selfaction=print