05.11.2008 - 7.3 Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 im Bereich Schulen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hennemann möchte wissen, warum in der Anlage der Verwaltungsvorlage der Vermerk „Erledigung bis zu den Herbstferien“ noch aufgeführt werde, wenn die Arbeiten bereits erledigt worden seien. Er spricht sich dafür aus, die Listen nach der Schulbaubereisung bis zur Beratung durch die Bezirksvertretung zu aktualisieren. Außerdem erkundigt sich Herr Hennemann, wie die Kosten für den Anstrich von Klassenräumen an der  Goetheschule in Höhe von je *1.400,00 Euro ermittelt worden seien.

 

Herr Krüger räumt ein, dass der Betrag zu hoch angesetzt sei, zumal sich nachträglich die Bereitschaft der Eltern herausgestellt habe, Klassenräume in Eigenregie zu streichen.

 

Herr Mosch bittet um Auskunft, welche Bedeutung der Vermerk „Auftrag an GWH ist nötig“ im Zusammenhang mit dem Einbau einer elektrischen Türschließanlage an der Grundschule Helfe habe.

 

Herr Krüger entgegnet, dass die Gebäudewirtschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zunächst die Funktionsfähigkeit der Gebäude aufrecht erhalten müsse. Bei der Türschließanlage handele es sich in erster Linie nicht um originäre Ausstattung sondern um einen Sonderwunsch der Schule; dazu bedürfe es eines gesonderten Auftrages.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass es klare Regelungen für die Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft gebe. Die GWH sei nur als Dienstleister für die sog. „Hausherrenämter“, in diesem Fall das Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen, die nach Auftragserteilung tätig werde, sofern es sich nicht um bestimmte Arbeiten handele, die zum Tagesgeschäft gehören würden.

 

Herr Hermann sagt eine Prüfung bezüglich der Schließanlage zu.

 

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Beschluss:

 

Den Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 im Bereich Schulen gem. Anlagen wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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