05.11.2008 - 7.3 Bauunterhaltungsmaßnahmen 2009 im Bereich Schulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 05.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hennemann möchte wissen, warum in der Anlage der Verwaltungsvorlage der Vermerk
„Erledigung bis zu den Herbstferien“ noch aufgeführt werde, wenn
die Arbeiten bereits erledigt worden seien. Er spricht sich dafür aus, die
Listen nach der Schulbaubereisung bis zur Beratung durch die Bezirksvertretung
zu aktualisieren. Außerdem erkundigt sich Herr Hennemann, wie die Kosten für
den Anstrich von Klassenräumen an der Goetheschule
in Höhe von je *1.400,00 Euro ermittelt worden seien.
Herr Krüger räumt ein, dass der Betrag zu hoch angesetzt sei, zumal sich nachträglich
die Bereitschaft der Eltern herausgestellt habe, Klassenräume in Eigenregie zu
streichen.
Herr Mosch bittet um Auskunft, welche Bedeutung der Vermerk „Auftrag an GWH
ist nötig“ im Zusammenhang mit dem Einbau einer elektrischen
Türschließanlage an der Grundschule Helfe habe.
Herr Krüger entgegnet, dass die Gebäudewirtschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln zunächst die Funktionsfähigkeit der Gebäude aufrecht erhalten
müsse. Bei der Türschließanlage handele es sich in erster Linie nicht um originäre
Ausstattung sondern um einen Sonderwunsch der Schule; dazu bedürfe es eines
gesonderten Auftrages.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass es klare Regelungen für die
Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft gebe. Die GWH sei nur als
Dienstleister für die sog. „Hausherrenämter“, in diesem Fall das Amt
für Schulverwaltung und Hochschulwesen, die nach Auftragserteilung tätig werde,
sofern es sich nicht um bestimmte Arbeiten handele, die zum Tagesgeschäft
gehören würden.
Herr Hermann sagt eine Prüfung bezüglich der Schließanlage zu.
Anlagen zur Vorlage
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