17.09.2008 - 6.1.1 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWA...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wehner teilt mit, dass es sich hier um ein Projekt des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe – Landesjugendamt- handle, das jungen Künstlern die Möglichkeit biete, legal an öffentlichen Flächen ihre Graffitigemälde darzustellen. Das Bürgeramt Boele möchte das Projekt“ Legale Graffitiflächen in Hagen“ unterstützen und möchte den Künstlern die  großen Wandflächen des Bürgeramtes zur Verfügung stellen. Die Bezirksvertretung wird um einen finanziellen Zuschuss für die Farbe gebeten.  

 

Auf die Frage von Herrn Mosch entgegnet Herr Wehner, dass die Honorarkosten von 5.000,00 Euro durch den Landschaftsverband getragen werden.

 

Weiterhin merkt Herr Mosch an, dass das Amtshaus unter Denkmalschutz stehe und ob das Verfahren mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sei.

 

Herr Wehner entgegnet, dass es sich hier um Büroräume im Amtshaus handele, die nicht unter Denkmalschutz stehen.

 

Herr Hennemann kann der Maßnahme zustimmen und schlägt vor, für die Farbe 600,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Erfreulich sei, dass  die Initiative von den Mitarbeitern des Bürgeramtes ausgehe, die sich wünschen, das die Büroräume mit Motiven aus dem Hagener Norden zu verschönern seien.

 

Herr Büßemeyer kann der Bezuschussung für das Graffitiprojekt nicht zustimmen.

 

Herr Rath steht dem Projekt ebenfalls sehr kritisch gegenüber.

 

Herr Wehner macht nochmals deutlich, dass es sich hier nicht um die renovierten unter Denkmalschutz stehenden Flächen handele, sondern um die renovierungsbedürftigen

Büroräume  des Bürgeramtes. Es handele sich hier um graphische Zeichnungen und nicht um Wandschmierereien.  

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW

einen Betrag in Höhe von

 

 

600,00 Euro

 

als Zuschuss zur Verfügung.                                   

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   9

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1

 

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Anlagen zur Vorlage