17.09.2008 - 7.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.02.1991 be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 17.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der
Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu
den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben. Die
Schülerfahrkosten werden nur noch im
Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung
übernommen.
2. Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.
