18.06.2008 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535) Teil 1, - Ortskern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 18.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535),
Teil 1, - Ortskern Boele / Hilgenland – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
in der zur Zeit gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht
auf die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland, 1.
Änderung nach § 13 BauGB einschl. der Begründung vom 02.05.2005 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass
Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland -, 1. Änderung nach § 13 BauGB im Stadtteil Boele umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes (Pläne
zum Grünordnungsplan) sind von der Änderung nicht betroffen und nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der
öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien, im IV.Quartal 2008 der
Satzungsbeschluss zum Änderungsverfahren gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198,2 kB
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