14.05.2008 - 6.1 Verwendung des bezirksbezogenen Ansatzes gemäß ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt macht deutlich, dass  entgegen der Auffassung der Bezirksregierung Arnsberg die BV-Nord den Vereinen und anderen Einrichtungen auch weiterhin Zuschüsse gemäß § 37. GO NW, Verwendung des bezirksbezogenen Ansatzes, bewilligen werde. Herr Kohaupt verweist in diesem Zusammenhang auf das Gleichbehandlungsgebot, das zu achten sei; auf Basis des Artikel 3 des Grundgesetzes, würden die Beschlüsse bis zu einer Klärung mit der Bezirksregierung weiterhin gefasst. 

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