11.12.2008 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 11.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bleja erläutert die Angelegenheit anhand der
Vorlage.
Eine Rückfrage von Herrn Weber zur Schwärzung der
personenbezogenen Daten begründet Herr Bleja mit der Beantwortung einer Anfrage
aus dem Landtag. Es gehe hier nicht darum, den Mitgliedern der
Bezirksvertretung Haspe diese Daten zu verwehren sondern der Schutz der
personenbezogenen Daten sei durch die verschiedenen Veröffentlichungen im
Internet höher anzusiedeln.
Sowohl die Damen Bremser und Schmidt-Winterhoff
als auch Herr Stricker verdeutlichen in ihren Stellungnahmen, dass sie gerne
nähere Informationen zur finanziellen Absicherung des Hauses Harkorten bzw. des
Ensembles hätten. Es geht allen um die absolute Sicherung, dass das Haus
Harkorten tatsächlich saniert wird.
Darüber hinaus hat Frau Bremser Probleme mit der
Größe der eigentlichen Seniorenresidenz und hält auch eine noch mehr aufgelockerte
Bebauung für sinnvoller.
Nachdem Frau Bremser fragt, ob man nicht aufgrund
der geschichtlichen Bedeutung von Friedrich Harkort den RVR an der Finanzierung
beteiligen könne stellt Herr Dietrich die zentrale Bedeutung heraus. Herr
Grothe führt aus, dass ein Beschluss zur Offenlage nichts verändere und er
bereit sei, in der kommenden Sitzung die Thematik der Sicherung des Haus
Harkorten aufzugreifen.
Zur Verdichtung der Bebauung erklärt Herr Bleja,
dass man eine Geschossflächenzahl von 0,3 zugrunde gelegt habe, die Grundstücksgröße
jedoch nicht im Bebauungsplan geregelt sei. Es könne passieren, dass die ganze
Maßnahme wirtschaftlich uninteressant würde, wenn man eine Geschossflächenzahl
von 0,2 festlegen würde.
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit
von 17.30 Uhr – 17.35 Uhr.
Anschließend schlägt Herr Stricker für die SPD-Fraktion vor, die
Offenlegung heute zu beschließen und sich dann in der nächsten nichtöffentlichen
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe die genaue Sicherung des Haus Harkorten
darstellen zu lassen.
Herr Dietrich sieht für die CDU-Fraktion keinen Grund heute zu
beschließen.
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Haspe erwartet in ihrer Sitzung am 05.02.2009 im
nichtöffentlichen Teil die detaillierte Erläuterung der konkreten Maßnahmen zur
Sicherung des Haus Harkorten. Erst dann kann ggf. der Satzungsbeschluss
erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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