04.11.2008 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 2/87 (432) Teil 1 -Nordumgehu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne Diskussion ergeht nachfolgender Beschluss.

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Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens (gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch)) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/87 (432) T. 1 –Nordumgehung Haspe u. Nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße u. Tillmannstraße– zwecks Beschränkung der in den festgesetzten Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen mittels einer textlichen Festsetzung.

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 2. Änderungsverfahrens

umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 2/87 (432) T. 1 –Nordumgehung Haspe u. Nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße u. Tillmannstraße–.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan (Bebauungsplan) ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Das Bebauungsplanverfahren soll vor der Sommerpause 2009 abgeschlossen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

 

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Anlagen zur Vorlage