15.04.2008 - 7.3 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne Wortmeldung.

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Beschluss:

Das Mosaik des Sankt Konrad an der Südfassade der Kath. Pfarrkirche St. Konrad, Enneper Str. 126 a, Gemarkung Westerbauer, Flur 5, Flurstück 292, ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage