30.01.2008 - 7.8 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Weber zum dritten Denkmal an der Kirche erklärt Herr Thomys, dass dieses ebenfalls unter Schutz gestellt werden soll und in der nächsten Sitzung präsentiert wird.

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Beschluss:

Die Stirnwände mit Mosaik der Wohn- und Geschäftshäuser Enneper Str. 122 und Enneper Str. 128, Gemarkung Westerbauer, Flur 5, Flurstücke 296 und 289 sind als Baudenkmäler (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz - DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz einzutragen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1034&TOLFDNR=63233&selfaction=print