17.09.2008 - 6.3 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.02.1991 be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 17.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Preuß kritisiert erneut, dass aus der Vorlage keine konkrete
Einsparzusage hervorgehe. So möchte er von der Verwaltung wissen, ab wann
welcher Betrag eingespart wird.
Herr Hermann merkt dazu an, dass die Hagener Straßenbahn den damals
geschlossenen Vertrag überdenkenswert findet. Man rechnet alsbald mit einer
Einsparung, eine Gewähr dafür könne man aber nicht geben. Zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gab es nur zwei Ganztagshauptschulen. Durch die Entwicklung
mehrerer Hauptschulen zu Ganztagshauptschulen solle mit der Vorlage auch ein
transparenterer und gerechterer Zustand geschaffen werden.
Herr Dr. Preuß schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu ergänzen, dass
dieser Beschluss nur dann ausgeführt wird, wenn durch Vertragsänderung mit der
Straßenbahn AG auch tatsächlich Einsparungen erzielt werden.
Herr Dahme macht dazu deutlich, dass die Stadt Hagen für die Straßenbahn
Gewährsträger sei. Wenn nicht die Stadt aber die Straßenbahn eine Einsparung
erziele, spare die Stadt letztlich auch dabei.
Herr Wölm lässt zunächst über den vorgeschlagenen Zusatzbeschluss wie
folgt abstimmen:
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen
wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der
Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu
den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben. Die
Schülerfahrkosten werden nur noch im
Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung
übernommen.
2. Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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