05.07.2004 - 8.4 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 05.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beratungspunkt wurde vorgezogen.
Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Protokollierung an dieser Stelle.
Berichterstatterin: Frau Vogeler
Frau Vogeler bezieht sich bei ihren
Ausführungen intensiv auf die Verwaltungsvorlage und geht ergänzend auf die im
Sitzungsraum ausgehängten Pläne ein.
An der folgenden Diskussion beteiligen
sich die Herren Wölm, Dr. Lemme, Dr. Preuß, und für die Verwaltung Herr Ludwig.
Herr Wölm zitiert aus Seite 2 der
Begründung zur Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils “Staplackstraße” vom 03.06.2004 und beantragt
die im folgenden Beschluss aufgeführte Veränderung zu beschließen.
Herr Dr. Preuß stimmt dem Vorschlag so
nicht zu, weil seiner Auffassung nach ökologisch wertvolle Flächen relevant
auszugleichen sind. Bei Straßengrün ist dies nicht der Fall.
Herr Wölm und Herr Dr. Lemme teilen
die Auffassung von Herrn Dr. Preuß nicht.
Laut Rechtsprechung gibt es zu dieser
Thematik kein Optimierungsverbot, sondern es ist lediglich ein Abwägungsprozess
durchzuführen.
Herr Ludwig weist darauf hin, dass der
entsprechende Antrag als Beschlussvorschlag zu formulieren ist.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange die während des Beteiligungsverfahrens (Juli / August 2003)
vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der
Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils “Staplackstraße” in Hagen
Eilpe / Dahl gemäß § 34 (4) BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die
Begründung vom 2.Juni 2004 mit ihren Anlagen sind
Bestandteil der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
X Mit Mehrheit beschlossen
Dafür: 12
Dagegen: 1
Enthaltungen:0
Ergänzung:
Der in der Satzung und Begründung
genannte Ausgleich auf dem Grundstück Gemarkung Dahl, Flur 1, Flurstück 19,
wird nicht dort, sondern in der Delsterner Straße realisiert.
Abstimmungsergebnis:
X Mit Mehrheit beschlossen
Dafür: 12
Dagegen: 1
Enthaltungen:0
