04.06.2008 - 6.6 Programm Stadtumbau West- Oberhagen/Eilpe - mdl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 04.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schäfer teilt zunächst mit, dass das Toilettenhäuschen im Rahmen
einer Sponsorenaktion abgerissen wurde. Des Weiteren ist derzeit eine
Probebeleuchtung unter der Bahnbrücke angebracht worden, um diesen Bereich
entsprechend interessanter zu machen.
Ein weiterer Schritt ist nun, die frei gewordene Fläche entsprechend
auszufüllen. So ist von Stiftungsmitgliedern der Bürgerstiftung Wippermanninsel
eine Kunstaktion vorgeschlagen worden. Dafür wurden insgesamt drei Vorschläge
entwickelt, deren Entstehung Herr Schäfer kurz erläutert. Es sind ein
Kettenglied, ein Kettenkranz oder aber eine Schraubenmutter als Ideen
entstanden, die dann noch weiter präzisiert werden sollen.
Frau Vogeler informiert über ein klärendes Gespräch mit der Förderstelle
in Arnsberg. So werden alle Maßnahmen für 2008, die mit Priorität 1 angemeldet
wurden, auf jeden Fall gefördert. Zur Entkräftung der Mitteilung in der Presse
stehen diese Maßnahmen nicht in Frage – auch wenn die Bahnhofshinterfahrung
gebaut werde.
Dennoch ist ein viel größeres Gesamtpaket mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept
beschlossen worden. Die weiteren Maßnahmen werden in Arnsberg als neue Maßnahmen
bewertet, um die dann noch gekämpft werden muss. Die beschiedenen und
fördertechnisch als ausfinanziert geltenden Maßnahmen sind Fortsetzungsmaßnahmen.
Sollte es aus irgendeinem Grund nicht zu der Umsetzung einer einzelnen
Fortsetzungsmaßnahme kommen, so ist es möglich diese Mittel in andere
Fortsetzungsmaßnahmen zu investieren.
Auf die Nachfrage, um welche Summe es dabei gehe, so teilt Frau Vogeler
mit, dass sich die Projektkosten auf 2,68 Mio. Euro belaufen. Des Weiteren gebe
es noch einen Rest aus dem 1. und 2. Bauabschnitt in Höhe von 120.000 Euro.
Erörterungsbedarf gibt es nicht.
