23.04.2008 - 5.2 Gefahrenpunkt Eilper Straßehier: Überquerung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 23.04.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt vom Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und
Personenstandswesen teilt zunächst ein paar Zahlen zur Gefährdungsabschätzung
mit. So gab es in 2007
3 Unfälle im Bereich Eilper Straße/Selbecker Straße, ein Unfall im
Bereich Eilper Straße/Riegestraße. In 2008 gab es bisher je einen Unfall in den
gleichen Bereichen.
Heute gehe es insbesondere um Fußgängerunfälle, von denen es in den
genannten Jahren keinen Einzigen gab.
Frau Ellner erinnert an den vor etwa 3 Wochen zurückliegenden Unfall, an
dem ein Rollstuhlfahrer beteiligt war. So nutzen sowohl die Erwachsenen als
auch die Kinder den Überweg vom Kaufpark zur gegenüberliegenden Bäckerei. So
müsse dieser entweder als Fußgängerüberweg gekennzeichnet oder aber als Überweg
gesperrt werden. Eine dritte Option sei die Einrichtung einer Zone 30 von der
Aral-Tankstelle bis hin zu Aldi.
Herr Schmidt erläutert im Einzelnen, an welchen Stellen kein
Zebrastreifen nach den geltenden Richtlinien angebracht werden darf. In allen
Fällen ist ein Zebrastreifen nicht durchführbar.
Auch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei problematisch aufgrund eines
Beschlusses des Rates der Stadt, der sich mit dem Vorrang des öffentlichen
Personennahverkehrs beschäftige. So gehe dies zu Lasten der Busse, die dadurch
Zeitverluste einfahren.
Eine Sperrung des Überweges würde wahrscheinlich ebenfalls nicht den
gewünschten Erfolg versprechen. So könne Herr Schmidt nur feststellen, dass die
Fußgänger dort die Straße überqueren, aus dessen Bereich sie gerade kommen,
unabhängig davon, ob ein Fußgängerüberweg auch nur 5 m daneben liege.
Herr Springiewicz schlägt vor, diese Angelegenheit im Rahmen des Stadtumbau
West grundsätzlich neu zu gestalten.
Es wurden verschiedene Vorschläge wie beispielsweise eine Beschilderung
mit dem Hinweis auf querende Fußgänger, eine 30 km/h – Beschilderung und
Blinklichtzeichen unterbreitet.
Herr Wölm bittet Herrn Schmidt zu prüfen, ob ein entsprechendes
Hinweisschild auf
querende Fußgänger in diesem Bereich angebracht werden kann.
Frau Ellner möchte zusätzlich die Einrichtung einer Zone 30 überprüft
wissen.
Dazu teilt Herr Schmidt erklärend mit, dass beinahe jeder ein grünes
Ampellicht auch noch rechtzeitig erreichen möchte und deshalb oft das Tempo erhöht.
Der Fußgänger aber verlässt sich auf die eingerichtete Tempo-30-Zone. Damit
werde eine
Sicherheit vorgetäuscht, die nicht wirklich existiere.
Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht.
