23.04.2008 - 5.1 Verwendung bezirksbezogener Mittel nach § 37 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Springiewicz möchte zunächst grundsätzlich wissen, welche Verpflichtung man an die Vereine gebe, wenn diese von der Bezirksvertretung für eine bestimmte Angelegenheit finanziell unterstützt werden.

 

Herr Bleicker teilt dazu mit, dass mit dem Beschluss eines bestimmten Betrages ein entsprechender Zuschussbescheid an den Verein oder sonstige Institution gehe. In diesem Bescheid ist die Zweckbestimmung des Zuschusses genannt. Bevor das Geld überwiesen wird, werden Rechnungen zum genannten Zweck an die Geschäftsführung gesandt.

Wie die entsprechenden Einrichtungen darüber hinaus mit ihren finanziellen Mitteln umgehen, könne natürlich nicht durch Herrn Bleicker überprüft werden.

 

Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht, sodass wie folgt abgestimmt wird:

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln dem TSV Dahl e.V. einen Betrag in Höhe von

 

                                                            4000,00 Euro

 

für die Frühjahrsüberholung der vereinseigenen Tennisplätze zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 2

 

Herr Neuhaus erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen und nimmt sowohl an der Diskussion als auch an der Abstimmung nicht teil.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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