20.02.2008 - 4.1 der SPD-Fraktion: Unrat auf dem Gelände an der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Laber informiert kurz über den bisherigen Verlauf der Zugehörigkeit dieser Flächen. Im Laufe der Jahre haben sich die Eigentumsverhältnisse entsprechend geändert. So gehöre eine außerhalb der Verkehrsfläche bestehende Parzelle zum Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen. Hinter diesem wild bewachsenen Grundstück befinden sich Bauruinen, die beim Freischneiden zum Vorschein kämen und damit das Stadtbild erbärmlich aussehen lassen würden. So schlägt Herr Laber vor, den Wildwuchs zu belassen und den Unrat von Zeit zu Zeit von der Ordnungspartnerschaft entsorgen zu lassen. Zur Frage einer möglichen Einzäunung dieser Fläche teilt Herr Laber mit, dass dies einen Betrag in Höhe von etwa 15.000 Euro ausmache, somit also ausscheide.

Problematisch sei aber das wilde Parken dort, insbesondere von Angestellten der Firma Wippermann, sodass der Busbetrieb beim Begegnungsverkehr behindert wird. Die Straßenbahn habe dies auch in der Verkehrsbesprechung bemängelt. Nach Prüfung soll in den entsprechenden Bereichen ein Halteverbot aufgestellt werden.

Abschließend empfiehlt Herr Laber somit, den bisherigen Zustand zu belassen und sich erst dann mit entsprechenden Vorschlägen einzuschalten, wenn eine bauliche Erschließung des Geländes erfolge.

 

An der anschließenden kurzen Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender, die Herren Neuhaus, Dr. Lemme, Priester und Wölm.

 

Das wilde Parken entstehe deshalb, weil die Firma Wippermann von den Angestellten eine Gebühr für einen Parkplatz auf deren Gelände verlange.

Vermutlich könne durch das angedachte Halteverbotsschild die Parksituation entschärft werden.

So wird der Vorschlag von Herrn Laber angenommen und Herr Wölm bittet darum, beizeiten entsprechend über die Handlungsweise unterrichtet zu werden.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage