09.12.2008 - 5.4 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 09.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr
Grothe
Hinweis der
Schriftführerin:
Eine Mitteilung des Servicezentrums Wirtschaft vom 08.12.2008 ist als
Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 6 Gegenstand der Niederschrift.
Ebenso ist ein interfraktioneller Beschlussvorschlag als Tischvorlage
ausgelegt, der inhaltlich identisch mit dem Beschlusstext ist.
Herr Grothe verweist auf
eine im Sitzungsraum ausgehängte fotografische Ansicht der neu zu gestaltenden
Fassade des Eckgebäudes Hohenzollernstraße/ Körnerstraße und teilt mit, dass
ein Eigentümerwechsel anstehe und dieser das Gebäude aufwerten möchte. Zu
diesem Zweck soll die Einleitung eines Entwidmungsverfahrens durchgeführt
werden. Eine Außengastronomie solle weiter stattfinden, jedoch in anderer Form.
Er werde über den Fortgang des Verfahrens weiter berichten.
An der anschließenden
Diskussion beteiligen sich die Herren Glaeser, Löwenstein, Stroschein und
Thormählen sowie für die Verwaltung Herr Grothe, Frau Grebe und Frau
Tenne-Pinkvoss.
Seitens der
Bezirksvertreter wird erwartet, dass durch den Wegfall der Arkaden die räumliche
Situation, insbesondere für die Nutzer des ÖPNV, verbessert wird und nicht eine
weitere Raumverengung stattfindet. Wie im interfraktionellen Beschlussvorschlag
angeregt, sollen Mittel, die durch eventuelle vertragliche Vereinbarungen frei
werden, für eine Raumverbesserung eingesetzt werden. Es sei zu bedenken, dass
es sich in diesem Bereich um Bushaltestellen handelt, die ein erhöhtes
Fahrgastaufkommen aufnehmen müssen und nicht wie „normale“
Haltestellen zu behandeln seien.
Zu dem Verfahren der
Mittelverwendung werden von den Vertretern der Verwaltung finanzrechtliche
Bedenken geäußert, insofern, dass Verkaufserlöse nicht unmittelbar, für die in
diesem Zusammenhang stehenden Ausgaben, verwandt werden dürfen.
Herr Glaeser bittet die Verwaltung, in dem Sinne des Beschlussvorschlages
alle rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten auszunutzen und lässt über den
vorgetragenen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Mitte
beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NW 91; ber. in GV
NRW 1996 S. 81, S. 141, S. 216, S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des
Dritten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW
2007 S. 327), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die
beabsichtigte Einziehung
einer
Teilfläche der Hohenzollernstraße vor dem Grundstück Hohenzollernstr. 2.
Die Fläche umfasst Teile des Grundstücks
Gemarkung Hagen Flur 42 Flurstück 106 und Flurstück 107.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ unterlegt. Der Lageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Einnahmen aus dem für den Grundstückseigentümer entstehenden
Mehrwert zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der ÖPNV-Nutzer in diesem
Bereich einzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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199,1 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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829,8 kB
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