23.09.2008 - 5.6 Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 23.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf einen Hinweis von Frau Purps und eine Frage von Herrn Glaeser bestätigt Herr Bleja, dass die Planungen zum ehemaligen Bettermann-Gelände nicht so, wie beantragt, im Einzelhandelskonzept Berücksichtigung gefunden haben.
Auf Seite 233 des Konzeptes sei die Möglichkeit dargestellt, hier eine nicht zentrenrelevante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung vorzusehen. Unter diesen Voraussetzungen könne er sich einen Markt in einer Größenordnung von bis zu 2000 qm vorstellen.
Allerdings weist Herr Bleja auch auf den bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan für diesen Bereich hin.
Das Einzelhandels-Konzept könne, bei Nichtrealisierung verschiedener Projekte in der Innenstadt, durch entsprechende Beschlusslage durch den Rat und die Bezirksvertretung, geändert werden.
Herr Homm und auch Herr Klessa möchten eine solche Option unbedingt offen halten.
Frau Richter hingegen begrüßt ausdrücklich, dass hier die Entstehung eines Großprojektes verhindert werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Das Einzelhandelsgutachten des Büros Junker und Kruse (Kap. 1-8 der Anlage) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Das
„Einzelhandel - und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen ( ab Kapitel 9 der
Anlage) wird als Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung
des Einzelhandels und der Entwicklung der Versorgungszentren in Hagen
beschlossen.
3. Zur Unterstützung und Umsetzung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes“ werden im Bedarfsfall durch einen Arbeitskreis Bewertungen und Empfehlungen zu konkreten Einzelhandelsprojekten erarbeitet. Die Zusammensetzung und Zuständigkeit sind noch zu definieren.
Anlagen zur Vorlage
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