26.08.2008 - 4.12 1) Bebauungsplan Nr. 12/02 (553) Alexanderstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

In Zusammenhang mit dem vorigen Tagesordnungspunkt wurde dieser Bebauungsplan notwendig, um die übrigen Flächen in diesem Bereich vor weiterem Einzelhandel zu schützen.

Dieser Bereich sei nicht als zentraler Versorgungsbereich im Sinne des Einzelhandelskonzeptes vorgesehen. Daher sei ein entsprechender Aufstellungsbeschluss notwendig.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu 1)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 (553) Alexanderstraße/Brinkstraße und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 08.10.2002.

 

Zu 2a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen – Bereich südlich Alexanderstraße -, Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB  - gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu 2b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Altenhagen zwischen Alexanderstraße im Norden, Brinkstraße im Westen, Kochstraße im Süden und den Friedhof Altenhagen im Osten.

 

Nächster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Festssetzungsinhalte die öffent­liche Auslegung im Herbst 2008 vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage