26.02.2008 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) - Sport- und Freiz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

1.   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.  

2.   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland – nebst der Begründung vom 22.11.2007 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland und die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilanschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise die Flurstücke 338 und 340 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen im Geltungsbereich aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0