27.11.2008 - 6.5 Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz erklärt, dass aus den Reihen der Politik der Wunsch geäußert worden ist, eine synoptische Darstellung vom Entwurf bis zur Endfassung der Beteiligungsrichtlinie erhalten zu wollen.

 

Die Synopse kann bereits in der kommenden Woche zur Verfügung gestellt werden, teilt Herr Bannes mit.

 

Daraufhin erklärt Herr Oberbürgermeister Demnitz, dass die Beschlussfassung somit auf den Rat am 18.12.2008 geschoben werden soll.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

Herr Thielmann merkt zu den Aufsichtsräten unter Bezugnahme auf Seite 8 der Beteiligungsrichtlinie an, dass die Aufsichtsräte nicht an die Weisung des Rates gebunden sind, sondern den Unternehmen verpflichtet sind. Auf Weisung handeln die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung. Hier sieht er dringenden Nachbesserungsbedarf.

 

Herr Hoffmann weist auf den letzten Halbsatz dieser Passage hin, wonach es heißt "soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist". Beim Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft ist gesetzlich anderes bestimmt, gibt er ein Beispiel. Dies gilt jedoch nicht für den fakultativen Aufsichtsrat, wie man ihn in der GmbH hat.

 

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Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die als Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen zum 01.01.2009 in Kraft zu setzen.

 

2.        Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Schritte zur Umsetzung der Richtlinie sukzessive vorzunehmen und ihm jeweils in der letzten Sitzung des Jahres über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.01.2009.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 18.12.2008 verschoben.

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1017&TOLFDNR=76099&selfaction=print