30.10.2008 - 6.1 Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Geschäftsführerwechsel bei der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 GmbH-Gesetz, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, zu fassen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 04.11.2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0