30.10.2008 - 6.8 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 28.02.1991 be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1.   Der Ratsbeschluss vom 28.02.1991 betreffend die Übernahme der Schülerfahrkosten zu den Hauptschulen Dahl und Vorhalle als freiwillige Leistung wird aufgehoben. Die Schülerfahrkosten  werden nur noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen nach der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.

 

2.   Die Änderung gilt grundsätzlich ab dem Schuljahr 2008/2009. Die auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage bislang übernommenen Schülerfahrkosten werden im Rahmen des Vertrauensschutzes auch weiterhin übernommen. Dies gilt auch für die bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 vorliegenden Neuanmeldungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0