21.08.2008 - 6.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann möchte wissen, warum die BSH in der Aufzählung unter § 8 Absatz 8 des Gesellschaftervertrages fehlt und wer gemäß § 14 Absatz 3 des Gesellschaftervertrages das Weisungsrecht ausübt.

 

Herr Bannes erklärt, dass die rechtliche Integration der BSH in die HVG noch nicht abgeschlossen ist und die BSH daher nicht aufgeführt worden ist. Es wird voraussichtlich noch ein halbes Jahr dauern, bis diese mit aufgenommen werden kann, daher sollte nun zunächst über die derzeit möglichen Anpassungen entschieden werden. Bezüglich des Weisungsrecht erläutert er, dass hier der Rat gemeint ist.

 

In § 14 Absatz 3 sollte analog zu § 14 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages präzisiert werden, dass es sich hier um das Weisungsrecht des Rates handelt, erklärt Herr Weber.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert zu, dass dies erfolgen wird.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zur Kenntnis.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 05.09.2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1014&TOLFDNR=70786&selfaction=print