29.05.2008 - 6.9 Entwicklung des Bereiches Parkhaus und Bahnhof ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/SZW Servicezentrum Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Strüwer plädiert dafür, im Haupt- und Finanzausschuss der Beschlussfassung der
Bezirksvertretung Hohenlimburg zu folgen und begründet dies. Er geht
insbesondere auf die Einzelhandelsproblematik in der Innenstadt ein. Er weist
ferner bezüglich des Parkhauses Hohenlimburg auf den jährlichen Zuschussbedarf
der GIV in Höhe von rd. 100.000 € hin und geht auf die
Leerstandsproblematik des ehemaligen Bahnhofsgebäudes ein. Die Entwicklung
dieses Bereichs in seiner Gesamtheit, wie in der Verwaltungsvorlage
beschrieben, hält er für sinnvoll, nicht jedoch die geforderten Rahmenbedingungen.
Hier fürchtet er, dass dies den Investor, der Interesse bekundet hat, abschrecken
könnte.
Im Namen der SPD-Fraktion erklärt Herr Weber,
dass der Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg mit getragen wird. Bezüglich
der Befürchtung, die Verwaltung könne mit den formulierten Rahmenbedingungen
die Entwicklung in diesem Bereich torpedieren, erklärt Herr Weber, dass auch
ihm bei der Betrachtung der Planungen gewisse Zweifel daran kommen, ob am Rande
einer drei- bis viergeschossigen Bebauung der Abschluss mit einem flachen
Gebäude gesetzt werden sollte. Man wird sich anhand des
Ausschreibungsergebnisses dann in der Zukunft entscheiden müssen, ob eine städtebaulich
vernünftige Lösung zum Tragen kommen soll oder ein Flachbau. Herr Weber bittet
Herrn Dr. Schmidt - unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung - zu erklären,
wie dieser Möglichkeiten gefunden haben möchte, eine europaweite öffentliche
Ausschreibung umgehen zu können. Herr Weber weist darauf hin, dass aufgrund
nicht durchgeführter Ausschreibungen derzeit im Ruhrgebiet viele Verträge
nichtig werden.
Herr Thielmann erinnert daran, dass sich seinerzeit Hagener und Hohenlimburger Kommunalpolitiker
für das Parkhaus entschieden haben. Für die FDP-Fraktion erklärt er, dass man
der Beschlussfassung mit dem Wortlaut des Beschlusses der Bezirksvertretung
Hohenlimburg ebenfalls folgen werde. In dem Zusammenhang teilt Herr Thielmann
mit, dass er die Entscheidung der Einrichtung einer Fußgängerzone in
Hohenlimburg für eine Fehlentscheidung hält, die man im Zuge der Gesamtmaßnahme
noch einmal überdenken sollte. Er hält die Kennzeichnung als Spielstraße hier
für sinnvoll, weil dies PKW-Fahrern ermöglichen würde, diesen Bereich zu Abholungen
zu befahren.
Aus Sicht von Herrn Sondermeyer spricht
nichts gegen die Neugestaltung des Bereiches, so dass die Fraktion DieLinke.
ebenfalls dafür stimmen wird. Er bittet die Verwaltung daran zu arbeiten, dass
ein barrierefreier Zugang zum Bahnhof Hohenlimburg geschaffen wird.
Herr Dr. Schmidt erläutert die Hintergründe, die ihn dazu bewogen
haben die Überlegung anzustellen, ob eine Ausschreibung nicht entbehrlich sein
könnte. Er weist darauf hin, dass die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf
in diesem Zusammenhang arbeitet. Herr Dr. Schmidt geht auf die Hintergründe,
die die Ausschreibung sinnvoll erscheinen lassen sowie die Tatsache und Gründe
dafür, dass dies keine Zeitverzögerung nach sich zieht, ein. Darüber hinaus
weist er bezüglich der Vorlage und bestimmter, dort in der Begründung
auftretender Formulierungen darauf hin, dass seitens der Stadt Hagen keine
Investitionen geplant sind.
Herr Weber stellt fest, dass Herr Dr. Schmidt der Ansicht ist, dass eine
Ausschreibung zu umgehen gewesen wäre und erklärt, dass er dies von der
Verwaltung grundsätzlich rechtlich geprüft haben möchte.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass in diesem speziellen Fall nicht
gelingen wird, auf eine Ausschreibung zu verzichten, weil sich die Verwaltung
bewusst ist, dass sie mit dem Mittel der Ausschreibung verhindern muss, dass
sie zu einem eigenen Invest herangezogen wird und wird daher bestimmte
Regelungen (z. B. Stellplätze, Anbindung Busverkehr) zu treffen haben, die
diese Ausschreibung unumgänglich machen.
Herr Riechel erinnert daran, dass im Ältestenrat darüber diskutiert worden ist, wie
man Ausschreibungen und Vergaben so regeln kann, dass sie nicht der Willkür
einzelner Investoren unterliegen. Er weist auf Leerstände Gebäuden hin, die
städtebaulich nicht als wünschenswert betrachtet werden können und die in der
vorliegenden Form gebaut wurden, weil seinerzeit den Investoren keine
entsprechenden Vorgaben gemacht wurden, die dies verhindert hätten. Als
Beispiel für Gemeinden, in denen vergleichbares vermieden wird, zieht er
Herdecke heran, wo seiner Aussage nach klare Vorgaben gemacht werden.
Herr Hoffmann geht auf die Erläuterungen von Herrn Gerbersmann bezüglich der Unverzichtbarkeit
der europaweiten Ausschreibung ein. Richtigerweise hat Herrn Dr. Schmidt auf
den Gesetzentwurf der Bundesregierung hingewiesen, der darauf abzielt, den
Städten wieder Erleichterungen zu verschaffen. Hier wird das Gesetzgebungsverfahren
abzuwarten sein. Ihm selbst liegt der Entwurf erst seit dem Vortag vor, weshalb
es Herrn Hoffmann nicht möglich war, diesen bereits auszuwerten. Abzuwarten
wird dann auch sein, ob der Gesetzesentwurf einer Überprüfung des Europäischen
Gerichtshofes standhalten wird.
Unter Bezugnahme auf die Äußerungen von Herrn
Riechel erklärt Herr Romberg, dass er diesen nicht zustimmen kann. Er
hält es nicht für geboten Investoren, die nach Hagen kommen, weitere
"Daumenschrauben" anzulegen und verweist auf Projekte, die nicht
realisiert werden konnten, weil zu viele Auflagen gemacht wurden.
Herr Prof. Dr. Bajohr geht auf die Aussage von Herrn Dr. Schmidt ein,
wonach von der Stadt keine Grundstücke erworben werden soll. Zur Klarstellung
bittet er darum, dass aus der Begründung in der Verwaltungsvorlage auf Seite 6,
vorletzter Absatz, erste Zeile den Hinweis auf eine Entscheidung über einen
möglichen Erwerb von Flächen seitens der Stadt Hagen zu streichen. Gleiches
gilt für Seite 7, erste Zeile, wo von einem kommunalen Erwerb die Rede ist.
Dies bittet er, zu Protokoll zu nehmen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt den Beschluss der Bezirksvertretung
Hohenlimburg zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die
Verwaltung, die Neugestaltung des Areals im Bereich des Parkhauses und Bahnhofs
in Hohenlimburg mit dem Ziel Ansiedlung von Einzelhandelsflächen zu betreiben.
Grundlage
sind dabei folgende städtebauliche Mindestrahmenvorgaben:
Schaffung von 90 Stellplätzen (zusätzlich zum
Einzelhandelsbedarf) auch in räumlicher
Nähe zum Einzelhandelsstandort.
Der Baukörper soll zur Bahnstraße bis zu drei Geschosse zzgl. eines evtl. Dachgeschosses aufweisen.
Stellplätze
können im Grundstücksbereich an geeigneter Stelle ebenerdig und / oder über dem
Einzelhandel im ersten Obergeschoss errichtet werden.
Es soll eine (fußläufige) Verbindung zu dem
Gebiet östlich der Langenkampbrücke (Unterquerung) ermöglicht bzw. angeboten
werden.
2. Dem
Investor wird empfohlen, energiesparende Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung
von Solarzellen oder eines Blockheizkraftwerkes, mit in die Realisierung des
Projektes einzubeziehen.
Der unter Ziffer 6 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise wird zugestimmt.
