29.05.2008 - 6.19 Eintragung in die Denkmalliste hier: a) Ortsfes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

In die Denkmalliste der Stadt Hagen sind gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz, DSchG – vom 11.03.1980, GV NRW S.226, in der zur Zeit gültigen Fassung, einzutragen:

a)     als ortsfestes Bodendenkmal die Blätterhöhle,

b)     als bewegliches Bodendenkmal die menschlichen Knochenfunde aus der Blätterhöhle lt. Inventarverzeichnisse des Museums für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen (aufgenommen 17.01.2004 und 05.03.2005).

 

Der Grundrissplan zu a) und die Inventarverzeichnisse zu b) sind dieser Vorlage beigefügt und mit der Karteikarte deren Bestandteil.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt voraussichtlich bis zum 30.11.2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1013&TOLFDNR=68290&selfaction=print