21.02.2008 - 7 Anfragen gemäß § 6 Absatz 8 der Geschäftsordnun...

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Wortprotokoll

Herr Asbeck möchte wissen, wann die Verlagerung der Obdachlosenunterkunft, weg von der Tuchmacherstraße, erfolgt und wie die konkreten Planungen der Verwaltung aussehen. Er ist der Ansicht, dass die Entwicklung auf dem Elbersgelände stagniert, wenn die Obdachlosenunterkunft an diesem Platz verbleibt.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet, dass es eine kleine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit der Auswahl eines Objektes befasst. Bisher wurden 13 Objekte geprüft. Derzeit erfolgen die Prüfung eines Objektes im Bahnhofsbereich und eines in der Plessenstraße. Er weist darauf hin, dass das Raumprogramm der Tuchmacherstraße übertragbar sein muss. Bisher würde sich bei den in Augenschein genommenen Objekten der Umbau so teuer gestalten, dass sich auch mit Hilfe eines Investors eine Verlagerung nur schwer rechnen lässt. Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass der Auftrag zur Verlagerung jedoch sehr ernst genommen wird.

 

Herr Weber stellt aufgrund einer Frage, die in seiner Fraktion entstanden ist, zu einem Beschäftigten des Theaters Hagen die Frage, ob dieser gleichzeitig Geschäftsführer einer eigenständigen GmbH sein darf, wenn diese GmbH eine ähnliche Aufgabe, wie beim Theater ausführt. Er möchte wissen, wie die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für eine solche Tätigkeit bei der Verwaltung beurteilt wird.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass ein Mitarbeiter des Theaters mit anderen Beteiligten einen Betrieb eröffnet. Er hat prüfen lassen, ob die erforderlichen Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt wurden und ob in deren Rahmen sichergestellt worden ist, dass der Mitarbeiter seiner Berichtspflicht gegenüber dem Intendanten nachkommt und auch die normalen Dienstpflichten unter der Nebentätigkeit nicht leiden. Letzteres ist nach Auskunft des Intendanten sichergestellt.

 

Herr Riechel stellt eine Anfrage zur Beteiligung der Stadt am Projekt "ruhr3.de" (Anlage 4 der Niederschrift).

 

Diese wird von Herrn Grothe dahingehend beantwortet, dass im Verwaltungsvorstand am 19.02.2008 der Beschluss zur Teilnahme an "ruhr3.de" gefasst wurde. Bis dahin hatte der Mitarbeiter der Stadt Hagen, der an dieser Veranstaltung auch teilgenommen hatte, den Auftrag, sich zurückzuhalten. Der Kooperation wird bei nächster Gelegenheit beigetreten. Es gibt keine Weisung, sich nicht zu beteiligen, sondern es handelt sich um ein Projekt, das auf vorhandene Datenbasen zurückgreift. Durch eine Überfliegung im vergangenen Jahr hat die Stadt Hagen eine Datenbasis erhalten, mit der die Stadt nun in einem sog. "Klötzchenmodell" dargestellt werden kann. Dies soll auf eine gemeinsame technische Grundlage gestellt werden, um alle Ruhrgebietsstädte miteinander vernetzen zu können.

 

Herr Strüwer geht auf den kürzlich von der Verwaltung zur Verbandsstraße in Hohenlimburg abgegebenen Bericht ein, wonach zwei getrennt voneinander zu behandelnde Bebauungspläne in die Beratung eingebracht werden sollen. Herr Strüwer möchte wissen, wann die Bebauungspläne eingebracht werden sollen und ob bezüglich der Verhandlungen mit den Eigentümern Einvernehmen erzielt wurde, um einen zügigen Baubeginn gewährleisten zu können.

 

Am Vortag hat mit Vertretern der Planungsverwaltung und Vertretern der Investoren ein Termin unter Beteiligung von Herrn Dr. Schmidt stattgefunden. Dieser diente dazu, die Flächen der beiden Bebauungspläne genau abzugrenzen, was bis auf einige kleinere Bereiche gelungen ist. Es wird ein Bebauungsplan mit Sondergebiet durch Baumarkt voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses behandelt werden können. Der zweite Bebauungsplan wird eine GE-Fläche behalten. Dieses zweite Investment wird eine leichte Erweiterung erfahren, so dass - aufgrund des erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrens - die Laufzeit dieser Änderung nicht abgeschätzt werden kann. Während des nicht näher einzuschätzenden Zeitraums können die Kaufverträge abgewickelt werden. Er erinnert daran, dass er im Haupt- und Finanzausschuss über die aktuelle Änderung der Rechtslage für den Verkauf städtischer Grundstücke berichtet hat. Ab einem bestimmten Auftragsvolumen - hier wird eingeschlossen, was auf dem Grundstück errichtet werden soll - ist eine Ausschreibungspflicht vorgesehen. In diesem konkreten Fall heißt das, dass der städtische Teil nicht an einen Investor frei, in Verbindung mit einer Bauverpflichtung, verkauft werden kann. Hier müssen andere rechtliche Wege beschritten werden, so auch die Auffassung des Deutschen Städtetages. Diese aktuelle Rechtsauffassung kann sich jedoch aufgrund von Urteilen der Vergabekammern und Oberlandesgerichten noch ändern.

 

Vor einem Jahr wurde der Beschluss zur Durchführung eines bestimmten Verfahrens mit Abschluss eines Vorvertrages gefasst, so der Hinweis von Herrn Strüwer, der wissen möchte, ob nun das Verfahren wieder offen ist. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde auch lange darüber diskutiert, unter welchen Bindungen die Verträge abgeschlossen werden. Ferner wurde auch eine erneute Zusammenführung der Flächen angesprochen, um eine konzentrierte Nutzung hier evtl. zu erhalten. Herr Strüwer führt weiter aus, dass der Vorvertrag zunächst unter der Bindung eines Jahres betrachtet werden sollte. Dieses Jahr ist nun fast abgelaufen. Er möchte daher ergänzend wissen, ob der bisherige Interessent, der einen bestimmten Kaufpreis geboten hatte, nun im Verfahren wieder "außen vor" ist.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass die Umsetzung des Beschlusses dazu geführt hätte, dass der Kaufvertrag vom Gericht für unwirksam erklärt worden wäre. Dies ist in Wuppertal und anderen Städten so geschehen. Durch diese Unwirksamkeitserklärungen wurde die Diskussion in den Städten und die des Deutschen Städtetages ausgelöst, wie Städte künftig mit dem Verkauf ihrer Grundstücke umzugehen haben. Er verweist darauf, dass die gleiche Diskussion im Zusammenhang mit dem Bau eines Hotels im Volmepark geführt wurde. Alle Beteiligten stehen nach wie vor zu ihren Kaufabsichten. Würde die Stadt jedoch Vorverträge schließen, würden hierdurch die Verkäufe bereits im Vorfeld nichtig. Hier muss vorsichtig vorgegangen werden.

 

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Anlagen