24.01.2008 - 6.3 Erhöhung der Kassenkreditermächtigung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 24.01.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:13
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann berichtet, dass die Stadt Hagen bis auf rd. 39 Mio. € an das Kreditlimit von 700 Mio. € herangerückt ist. Nach der Gemeindeordnung ist die Verwaltung verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Kommune über eine ausreichende Liquidität verfügt, daher werden zur Sicherung der Liquidität weiterhin Kassenkredite aufgenommen werden müssen. Der aktuelle Zeitplan geht von einem Beschluss des Haushaltsplanes 2008 im Juni 2008 aus. Da ein Jahresfehlbetrag von mehr als 100 Mio. € prognostiziert wird, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, das Volumen zu erhöhen. Dies wird der Politik nun sehr frühzeitig vorgelegt, um nicht in die Schwierigkeit zu geraten, die Liquiditätskredite nicht mehr aufnehmen zu können. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung des Kassenkreditrahmens auf 850 Mio. € vor, wobei sie nicht davon ausgeht, dass diese Summe bis Juni 2008 erreicht werden wird, sondern es wird in etwa der Betrag genannt, der sich auch in der Haushaltssatzung wiederfinden wird.
Herr Riechel hat Bedenken gegen die Erhöhung des Kassenkreditrahmens und bittet Herrn Prof. Dr. Bajohr darum, aus seiner Sicht hierzu Stellung zu nehmen.
Herr Prof. Dr. Bajohr hält diesen Schritt für den Haushaltsplan 2008 für erforderlich, um die Zahlungsfähigkeit der Stadt unvermindert zu erhalten; für die Jahre 2009 ff. wird jedoch zu überlegen sein, wie weitere Kassenkrediterhöhungen vermieden werden.
Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass die Erhöhung des Kassenkreditrahmens abgelehnt wird.
Herr Gerbersmann geht auf die Bemerkungen von Herrn Riechel ein und erklärt, dass die Liquiditätskredite in dem Umfang aufgenommen werden, wie dies notwendig ist, um die Zahlungen zu leisten, die die Politik durch den Haushaltsbeschluss als Rahmen aufgegeben hat.
