24.01.2008 - 6.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röspel legt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor (Anlage 2 der Niederschrift) und begründet, warum sich seine Fraktion für eine Befristung der fünf zusätzlichen Stellen für drei Jahre ausspricht. Darüber hinaus erläutert und begründet er die weiteren Punkte des Beschlussvorschlages.

 

Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Punkte zwei und drei mitgetragen werden, jedoch der Punkt eins - eine weitere Befristung der Stellen um drei Jahre - abgelehnt wird und erklärt, dass seiner Ansicht nach hier eine Befristung ungerechtfertigt ist. Er geht davon aus, dass nach zwei bis drei Jahren keine rückläufigen Einnahmen zu verzeichnen sein werden, die eine Befristung sinnvoll erscheinen lassen würden. Haupteffekt soll die Erreichung der Verkehrssicherheit sein; die Einnahmen sind als Nebeneffekt zu betrachten.

 

Herr Weber weist auf die Begründung des CDU-Antrages hin, wonach die fünf zusätzlichen Stellen durch die Interne Mobilitätsagentur besetzt worden sind. Somit geht es hier um die Stellen und nicht um die Personen, die auf diesen Stellen sitzen, weshalb es aus Sicht der SPD-Fraktion durchaus vertretbar ist, die Stellen für drei Jahre zu befristen. Stellt man nach drei Jahren fest, dass sich das Arbeitsaufkommen verringert hat, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Aufgaben betraut werden. Herr Weber geht davon aus, dass der CDU-Antrag - zumindest gedanklich - den Beschluss der Bezirksvertretung Haspe vom 21.11.2007 mit aufgreift, wonach die Aufgabenwahrnehmung gleichrangig erfolgen soll.

 

Herr Dr. Bleicher plädiert für die unbefristete Einrichtung der fünf Stellen. Bezogen auf den Beschluss der Bezirksvertretung Haspe stellt er eine Verwaltungsvorlage für die Ratssitzung am 07.02.2008 in Aussicht. Durch den Einsatz der Überwachungskräfte kann ein erheblicher Konsolidierungsbeitrag geleistet werden. Jede der 20 Überwachungskräfte erwirtschaftet im Jahr rd. 37.000 €, so dass jede Überwachungskraft eine andere Kraft der Stadt Hagen finanziert, die wiederum an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden kann. Er bittet, dies in die Entscheidung bezüglich der Befristung mit einfließen zu lassen und verweist auch auf die Haushaltslage der Stadt Hagen. Herr Dr. Bleicher macht deutlich, dass die Stellen unbefristet eingerichtet werden sollen und es nicht darum geht, Personen aus einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Bezüglich des zweiten Punktes des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion weist Herr Dr. Bleicher darauf hin, dass den hier aufgezählten Aufgaben, neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs, bereits nachgegangen wird und er verweist auf die als Tischvorlage ausliegende Aufstellung über die jeweiligen Verstöße (Anlage 3 der Niederschrift).

 

Herr Thielmann spricht sich im Namen der FDP-Fraktion für die Befristung der fünf Stellen auf drei Jahre aus, da es seiner Ansicht nach sehr schwer ist, Stellen ohne eine solche Befristung später wieder abzuschaffen. Er kann sich vorstellen, dass die Befristungen über den Zeitraum hinaus weiter befristet werden können, da es hier nicht zur Problematik der Kettenverträge kommt. Ferner sieht er aufgrund der langsam sinkenden Zahlen einen Erziehungseffekt eintreten.

 

Herr Sondermeyer kritisiert die Formulierung im zweiten Punkt des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion, wonach "Verstöße nach der Gebietsordnung … zu ahnden" sind. Er beantragt, dies näher zu definieren oder diesen Passus zu streichen.

 

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass die Ahndung von Verstößen nicht mit dem Ziel der Einnahmenmehrung erfolgt, sondern der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr dient.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz erklärt den Beschlussvorschlag der Verwaltung als den am weitesten gehenden und lässt über diesen abstimmen. Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den CDU-Antrag getrennt abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt für 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie die zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle unbefristet einzurichten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 2

Dagegen:

 16

Enthaltungen:

 1

 

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt auf 15 Monate befristeten fünf zusätzlichen Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII / VIIb) sowie die zusätzliche Stelle der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle um drei weitere Jahre zu verlängern.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch dazu eingesetzt, Verstöße nach der Gebietsordnung, dem Kreislaufwirtschafts- und dem Abfallgesetz, dem Landeshundegesetz sowie der Abfallsatzung zu ahnden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0

 

3. Rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Verlängerung berichtet die Verwaltung erneut über die Entwicklung und Verteilung des Bußgeldaufkommens.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen