18.12.2008 - 5.45 12. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig möchte im Zusammenhang mit der Neuregelung der öffentlichen Bekanntmachung wissen, ob auch die Einladungen zu den Bürgerbeteiligungen davon betroffen seien.

 

Herr Hoffmann verneint die Frage von Herrn Ludwig. Die Neuregelung werde sich lediglich auf Ratsbeschlüsse betreffend Ortsrecht und auf sonstige öffentliche Bekanntmachungen auswirken.

 

Herr Ludwig beantragt, die Einladung zu den Bürgerbeteiligungen mit in diese Regelung aufzunehmen.

 

Herr Jochen Weber bittet um Auskunft, in welcher Höhe sich der Kostenrahmen ausdehnen werde.

 

Herr Hoffmann verdeutlicht, dass eine Beschlussfassung dringend erforderlich sei, um negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden.

 

Herr Riechel merkt kritisch an, dass die von Herrn Ludwig beantragte Vorgehensweise in der Vergangenheit übliche Praxis gewesen wäre.

 

Herr Hoffmann klärt darüber auf, dass die von Herrn Ludwig beantragt Vorgehensweise gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sei und die Verwaltung sich zunächst auf die gesetzlichen Vorgaben stützen werde.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt zunächst über den zuvor gestellten Antrag von Herrn Ludwig abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Im Anschluss lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 12. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage Drucksachen-Nummer  1207/2008 vom 16.12.2008 ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1009&TOLFDNR=77495&selfaction=print