18.12.2008 - 5.33 Teiländerung Nr. 90 - Verbandsstraße - des Flä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – 1.Teilbereich  zum Flächen­nutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 11.11.2008 mit dem Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße –, 1.Teilbereich mit der Begründung und dem Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 11.11.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt westlich der BAB A 46, zwischen der Ortslage Berchum und der Lenne direkt zwischen Verbandsstraße und der Wannebachstraße.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2009 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage