13.11.2008 - 5.23 Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) - Am Höing/Pferdwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Marscheider fragt nach, ob durch mögliche Einsprüche der Anwohner gegen eine Bebauung die Weiterführung des  Sportbetriebes an dieser Stelle gefährdet werden könnte.

 

Herr Grothe informiert den Rat über ein bestehendes Lärmgutachten, wonach es nicht zu Ansprüchen von Anwohnern in dieser Art kommen könnte. Darüber hinaus werde beim Verkauf der Grundstücke sichergestellt, dass die zukünftigen Bauherren auf diese Ansprüche verzichten werden.

 

Herr Vaupel merkt an, dass das staatliche Umweltamt diesem Lärmgutachten nicht zustimmen würde und fragt nach, wie das Baugebiet baurechtlich ausgewiesen werde.

 

Herr Grothe teilt mit, dass dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werde und höhere Lärmwerte zulässig seien. Maßgeblich sei die Art der Nutzung in dem Wohngebiet.

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Beschluss:

 

a)            Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

 

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/05 (569)- Am Höing/Pferdewiese - nebst der Begründung vom 25.09.2008 nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen Flur 1 Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.

 

Der Geltungsbereich ist durch Signatur im Plan eindeutig gekennzeichnet. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im IV Quartal 2008 wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und rechtskräftig. 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage